Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sozialhilfe/Betreuungsunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Sozialhilfe/Betreuungsunterhalt

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe seit 1 Monat ein Kind mit meinem Freund, aber wir sind nicht verheiratet. Er bezahlt mir Kinderunterhalt und ich bekomme Erziehungsgeld und Kindergeld. Leider ist das zum Leben äußerst knapp. Wenn ich jetzt Sozialhilfe beantrage, erhalte ich dann Unterstützung vom Staat oder muß mein Freund für mich auch (Betreungs)Unterhalt bezahlen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Unterhalt der nichtehelichen Mutter Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also ich kenn mich da nicht so aus, aber wie ich aus dem Schreiben sehen kann, bist Du noch mit Deinem Freund zusammen. Sozialhilfe ist eine "Bedürfnishilfe" und wenn man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt (bei Sozi zählt auch, wenn er ein und aus geht), dann ist er auch für Dich "mitverantwortlich" und muß auch für die gemeinsamen Unkosten aufkommen. Das gleiche gilt, wenn er der Vater des Kindes ist, dann ist er noch für die ersten 3 Jahre für Dich "Mitverantwortlich"... LG Heike


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.