Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich überlege mich von meinem Mann zu trennen,haben eine Tochter von 7 Monaten. Wenn ich zum Sozi ginge,würden dann meine Eltern zur Kasse gebeten werden oder müßte ich das GEld später zurückzahlen? Ich bin 28 Jahre,weiß noch nicht einmal ob mir Sozi zustünde,möchte aber vor ab wissen ob die sich das Geld von meinen Eltern wieder holen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Katja2003
Hallo, wenn der Vater nicht unterhaltsfähig ist, kann man Unterhaltsvorschuss beim JA für das KInd beantragen. Sie selber bekommen als Ehefrau bis ca. (je nach OLG) 14 Geb. des Kindes Unterhalt voll, danach teilweise. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
In allererster Linie ist doch Dein Mann für Euch unterhaltspflichtig!!
Mitglied inaktiv
Hallo, erstmal ist der Vater des Kindes Euch gegenüber unterhaltsverpflichtet. Für Dich mind. bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, fürs Kind natürlich länger. Das Einkomen und Vermögen Deiner Eltern wird nicht berücksichtigt, solange Du das Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres betreust. Gruß
Die letzten 10 Beiträge
- Kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise nach Äthiopien
- Eigene Notizen
- BU Rente während Elternzeit
- Verschiebung Mutterschutz durch freiwillige Arbeit und Elterngeld
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger