Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorry, noch ne Frage

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorry, noch ne Frage

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Hallo, hab das mit dem Rechner mal gemacht, allerdings kann der mir auch nicht sagen, wie das mit der Übergangsregelung ist. Es steht, dass man, wenn man in den letzten 12 Monaten Elterngeld bezogen hat, zählt die Zeit vorher. Nun hab ich aber nunmal noch kein Elterngeld bezogen, sondern Erziehungsgeld (die letzten 10 Monate)Davor habe ich ja gearbeitet. Wie wird da das Erziehungsgeld gewertet? Wie Elterngeld? Sorry, dass ich sie soviel nerve.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB


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