mari1997
Guten Morgen ich möchte mich mal informieren wir sind nicht mehr in ein Partnerschaft er steht zwar auf den Geburtsurkunde möchte aber nicht das wir das Sorgrecht teilen mich ich es da er mich auch getroht hat das er mich für gericht gehen würde auch ist es das er immer egal was ich vorschlagen immer gleich in argressionen kriegt
Hallo, wenn Sie das alleinig Sorgerecht haben, kann er Sie nicht zwingen, dies zu ändern. Er wird aber bei der gerichtlichen Durchsetzung sehr gute Chancen haben Liebe Grüße NB
peekaboo
"mich ich es da er mich auch getroht hat das er mich für gericht gehen würde auch ist es das er immer egal was ich vorschlagen immer gleich in argressionen kriegt"
Mitglied inaktiv
Auch bei mir riesen Fragezeichen. Was hat eure Partnerschaft bzw dessen Ende damit zu tun das ihr gemeinsame Eltern eines Kindes seit? Wenn ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt, dann wird das auch so bleiben. Außer einer verzichtet freiwillig darauf oder ein Gericht spricht es einem oder auch beiden von euch ab weil ihr unfähig seit zum Wohle des Kindes zu handeln. Falls er das gemeinsame Sorgerecht noch nicht hat, das wird er wohl bekommen. Ob es dir passt oder nicht - er muss es nur entsprechend beantragen. wenn er es nicht beantragt, hat er auch nur bedingtes Mitsprachrecht. Außer wie oben geschrieben, ein Gericht sieht ihn als unfähig an. Euer Stand der Partnerschaft hat da absolut keine Relevanz.
Kristiiin
Sie haben ein Kind mit Ihrem Ex-Partner, haben sich nun getrennt, waren nie verheiratet, er hat die Vaterschaft anerkannt, aber Sie haben das alleinige Sorgerecht? Dann ist doch alles OK. Sie haben das Sorgerecht, er hat Anrecht auf Umgang und muss Unterhalt für das Kind zahlen. Wenn er Ihnen droht, gehen Sie zur Polizei und/oder melden es dem Jugendamt. Ein gemeisames Sogerecht scheint ja weder in Ihrem Sinne zu sein noch in seinem Interesse...