Mitglied inaktiv
Bei unverheirateten Paaren: Reicht eigentlich eine Vaterschaftsanerkennung oder bedarf es noch eine zusätzlich Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht, wenn man das gemeinsame Sorgerecht für das uneheliche Kind haben will? Christi
Hallo, da braucht es beides! Aber: die Sorgererchtserklärung ist auch bei nichtehelichen Eltern fast gar nicht mehr rückgängig zu machen! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Auch eine Erklärung über das Gemeinsame Sorgerecht. Vaterschaftsanerkennung reicht dafür nicht.
Mitglied inaktiv
Hallo! Damit die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt werden kann, muß der Vater per Vaterschaftsanerkennung erst mal der Vater werden :-) Geht beides "in einem Aufwasch" Bei der Beurkundungsstelle des Jugendamtes. Dauer ca. 15 min. Personalausweise nicht vergessen. Viele Grüße Désirée
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