Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerechtserklärung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Sorgerechtserklärung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bei unverheirateten Paaren: Reicht eigentlich eine Vaterschaftsanerkennung oder bedarf es noch eine zusätzlich Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht, wenn man das gemeinsame Sorgerecht für das uneheliche Kind haben will? Christi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da braucht es beides! Aber: die Sorgererchtserklärung ist auch bei nichtehelichen Eltern fast gar nicht mehr rückgängig zu machen! Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Auch eine Erklärung über das Gemeinsame Sorgerecht. Vaterschaftsanerkennung reicht dafür nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Damit die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt werden kann, muß der Vater per Vaterschaftsanerkennung erst mal der Vater werden :-) Geht beides "in einem Aufwasch" Bei der Beurkundungsstelle des Jugendamtes. Dauer ca. 15 min. Personalausweise nicht vergessen. Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.