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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich bin in der 22. Woche schwanger und mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Wir wollen nächste Woche die vorgeburtliche Sorgerechtserklärung beim Jugendamt einreichen/beantragen. Eine Freundin von mir sagte, das auch wenn das gemeinschaftliche Sorgerecht vorliegt, unser Kind dem Jugendamt unterstellt ist. Und im Falle mir passiert etwas mein Freund kein Anrecht auf unser Kind hat. Ist das wirklich der Fall? Mit freundlichen Grüßen Stefanie Schönherr
Hallo, meine Vorrednerinnen haben Recht - das gibt es nicht. Liebe Grüsse, NB
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dem jugendamt unterstellt????? was soll das denn heißen??? so ein quatsch. natürlich hat dein freund bei gemeinsamem sorgerecht "anrecht" auf das kind.
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Sie meinte das dass Jugendamt jederzeit vor der Tür stehen kann und das Kind, solange wir nicht verheiratet sind, mit nehmen kann... ich weiss klingt blöd aber ich kenne mich da ja auch nicht aus wie die Gesetze so sind wenn man ein uneheliches Kind hat. Also würde das Kind dann automatisch an den Vater gehen wenn ich für das Kind nicht mehr sorgen könnte? Man weiss ja nie was mal passiert...
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Selbst bei alleinigem Sorgerecht bekommt der leibliche Vater das Kind sofern eine Beziehung zu ihm da ist und nichts gravierendes dagegen spricht. Das Kind ist nie dem Jugendamt unterstellt solange es bei der sorgeberechtigten Person lebt. Aber ich weiss, dass es vor ,.. keine Ahnung ... 20 ? Jahren tatsächlich noch so war.
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Wie alt ist denn Deine Freundin und woher hat sie das ? Ist ja der Horror. Lehn dich mal zurück, es ist wirklich nicht so. War lang genug alleinerziehend und weiss es ganz ganz sicher.
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Dann ist ja alles gut. Habt vielen Dank für die schnellen und sehr hilfreichen Antworten.
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Hallo, Das war mal so vor über 40 Jahren ... als ich unehelich geboren wurde, bekam jede ledige Mutter einen Vormund für das Kind zur Seite gestellt. Das ging dann ca. so 2-3 Jahre. Aber wie gesagt: vor 40 Jahren :-) Gibt es LÄNGST nicht mehr. Viele Grüße Désirée
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