Mitglied inaktiv
Ich möchte gern mal wissen, 1. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht, oder ist das das gleiche? 2. Welche Rechte hat der KV bei der Vaterschaftsanerkennung und welche beim gemeinsamen Sorgerecht, auch wenn der KM etwas passiert? 3. Wo wird die Vaterschaftsanerkennung und wo das gemeinsame Sorgerecht festgehalten. Nur auf der Geburtsurkunde oder gibt es noch ein spezielles Schiftstück?
Mitglied inaktiv
Hallo Otti, Anerkennung und Sorgerecht sind zweierlei: mit der Anerkennung(ist auch vor der Geburt möglich, Beim Jugendamt) wird öffentlich beurkundet, dass der angegebene Mann der KV ist. Der KV ist dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet (wie das u.U. mit der Mutter aussieht, weiß ich allerdings nicht), das Kind ist im Todesfall des KV erbberechtigt und der KV hat ein Umgangsrecht (und -pflicht), d.h. er darf in bestimmten Abständen das Kind sehen. Ist nur die Vaterschaft anerkannt, ohne daß ihr die gemeinsame Sorge erklärt habt, liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter. Hat auch der KV das Sorgerecht, hat er die gleichen Rechte wie die Mutter. Haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, so erhält der KV im Todesfall der Mullter normalerweise das alleinige Sorgerecht. Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, kann sie eine testamentarische Verfügung hinterlassen, wem die Vormundschaft übertragen werden soll, für den Fall, dass ihr etwas passiert. I.d.R. hält sich das Gericht auch an eine solche Verfügung, es sei denn, es lliegen schwerwiegende Gründe dagegen vor (z.B. zu hohes Alter der Person, alkoholabhängig ...) Die Annerkennung und Sorgerechtserklärung können beim Jugendamt durchgeführt werden. Ja, sie werden dort auf einem spez. Schriftstück festgehalten! hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen liebe Grüße
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