fairy_
Sehr geehrte Frau Bader, ein befreundetes unverh.Elternpaar hat sich getrennt. Einige unschöne Sachen, wie Betrug und Lügen seinerseits haben u.a. zur Trennung geführt. Da beide das gemeinsame Sorgerecht haben, beharrt er nun auf von ihm bestimmte Umgangszeiten mit seinem Sohn (1.5 J.). Er wohnte/wohnt im Elternhaus (1 Zimmer). In wieweit muss sie zustimmen, dass er das Kind mit dorthin nimmt (ca.50km entfernt).Sein Elternhaus ist nicht im Geringsten "kindersicher", sodass sie bislang immer anwesend sein musste, wenn der Kleine dort war, um Unfälle zu vermeiden (steile ungesicherte Treppen, offener Keller mit Heizölanlage uvm.). Sie möchte, dass er Kontakt zum Kind hat. Dann aber regelmäßig und in gesicherter Umgebung (eigene Wohnung). Hat sie eine Recht darauf? Danke für Ihre Antwort! Viele Grüße, F.
Hallo, er darf das KInd minehmne. Wenn sie nachweisen kann, dass eine Gefahr für Leib u Leben besteht, sollte sie das JA einschalten Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein, hat sie mit Sicherheit nicht. Natürlich kann man sie verstehen, aber ganz ehrlich der Vater ist dann eben genauso für die Sicherheit des Kindes verantwortlich wie die Mutter bisher. Und ich denke dass selbst ein Gericht, wenn man versuchen würde dagegen vorzugehen NICHTS machen würde. Eventuell würde dem Vater auferlegt die Gefahrenstellen abzusichern (z.B. mit Treppengitter) - mehr aber sicher nicht. Die Mutter kann GANZ SICHER NICHT verlangen dass der Vater sich ne eigene Wohnung nimmt. Was die Zeiten angeht, solange es nicht ein Gericht anders entschieden hat ist es eine Vereinbarungssache. Wenn der Vater ein gutes Verhältnis zum Kind hat, dann ist auch gegen eine Übernachtung bei ihm sicher nichts mehr zu sagen. LG Sabine
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