Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonstige Leistungen!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Sonstige Leistungen!

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Abend, Ich bin zum ersten mal hier dem Forum und ich hoffe das Sie mir helfen können. Und zwar geht es darum, dass mein Mann (nicht verheiratet) ständig auf Montage ist, er arbeitet als Binnenschiffer und ist immer 14 Tage weg und dann wieder 14 tage zuhause,immer so im wechsel! meine 1. frage wäre: da er so oft weg ist, fällt das denn dann nicht unter alleinerziehend? 2. frage wäre er verdient ca. 2000 euro netto und ab July fällt mein Elterngeld weg...muss noch dazu sagen er hat einen 8 Jährigen sohn aus erster ehe und zahlt 257 euro unterhalt monatlich! Es kommen ja dann noch andere jede menge abzüge hinzu und wenn mein Eltergeld weggfällt haben wir nicht mehr viel zum leben,gut 164 euro kindergeld aber was sind schon 164 euro heutzutage ;) Ich würde gerne wissen ob wir noch evtl. auf etwas anspruch hätten wovon wir nix wissen oder gäbe es vielleicht noch zusätzlich was? Ich bedanke mich schonmal im vorraus bei Ihnen! Mit freundlichen Grüßen Jody Kallinowski


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Nein, er ist ja auch schon da 2. Sie können ja mal bei der ARGE wegen ergänzender Sozialhilfe fragen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, da ich gerade den Elterngeldantrag ausgefüllt habe, weiß ich es zufälligerweise: Nein, du zählst nicht als allein erziehend. Das steht unter den Hinweisen auf diesem Blatt wo erklärt wird, wie man was ausfüllt und wie allein erziehend definiert ist. Zu 2. habe ich leider keine Ahnung. VlG Annette


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich finde 2000€ netto sind ein sehr gutes einkommen.... fällt euch das erst jetzt ein, daß ihr ab juli weniger habt? du könntest ja auch wieder arbeiten gehen, so hat der gesetzgeber das nämlich geplant, als er das elterngeld "erfunden" hat....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, als mein LG für unsere Kinder Zuhause blieb, habe ich ihm offiziell Unterhalt gezahlt obwohl wir zusammenlebten. Das macht sich in der Steuer nämlich prima, weil man das absetzen kann. Genaue Grenzen etc. hab ich ncioht im Kopf. Ich hab halt immer so viel ausgerechnet, daß meine ASteuerersparnis höher war als seine Steuer, die er zahlen musste. Wir machen die Erklärungen mit WISO also parallel :-) Viele Grüße Désirée P. S. 257 EUR sind bei 2000 netto eh schon wenig


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.