gaby67
Hallo Frau Bader, hallo an alle, wo und wie kann ich Ansprüche aus dem 'Sonderbedarf' geltend machen? Den Vater (Ex-Partner) meines Kindes direkt ansprechen brauche ich nicht, denn er würde mich nur auslachen. Kann man das auch beim JA machen? Einen RA kann ich nicht bezahlen. Viele Grüße Gaby
Hallo, beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein - dann schreibt ein Anwalt für Sie und Sie müssen nur die Schutzgebühr von 15 € zahlen Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV