Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderbedarf/ Mehrbedarf?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Sonderbedarf/ Mehrbedarf?

Mare1988

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Hallo, mein Sohn leidet unter starker Neurodermitis, sodass ein Aufenthalt am Meer medizinisch indiziert und mit Attest belegt ist. Kann ich das Unterhaltsrechtlich geltend machen? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wird doch als Kur bezahlt. Sonst nein, da es ja doch primär Urlaubscharakter hat. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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wie und in welcher höhe willst du diesen Aufenthalt denn beziffern? er bekommt doch eine Reha/kur, die von der kk bezahlt wird oder? meines wissens nach können unerwartete ausgaben in schwindligen höhen "angesetzt" werden, es gab mal eine art liste....


Mitglied inaktiv

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https://www.scheidung.org/mehrbedarf-kindesunterhalt/ so als Anhaltspunkt.. (ich habe es mal mit der kfo-behandlung versucht, wurde aber abgeschmettert)


la-floe

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cool, du willst dir einen Urlaub vom Ex bezahlen lassen. Damit wirst du aber leider nicht durchkommen. Beantrage eine Mutter-Kund-Kur und fahre als Begleitperson mit. floe


cube

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Wenn der Aufenthalt medizinisch indiziert ist, kannst du eine Kur beantragen. Die Kosten übernimmt die KK. Willst du auf Grund dessen einfach nur sozusagen in Urlaub ans Meer fahren, musst du diese Kosten erst mal selber tragen. Der KV muss sich daran nicht beteiligen. Als Mehraufwand steuerlich geltend machen kannst du Ausgaben, die den Eigenanteil überschreiten. Der Eigenanteil wird in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet. Ob du diese Kosten dann auch steuerlich wirklich geltend machen kannst, hängt davon ab, wie medizinisch notwendig sie waren, um eine Erkrankung zu behandeln, vorzubeugen etc. Das musst du dann genau nachschauen. Aber angeben kann man ja immer erst mal alles - und dann muss man halt schauen, ob es als Außergewöhnliche Belastung anerkannt wir. Kommt eben darauf an, wie notwendig diese Ausgaben waren. Ein Urlaub statt einer Kur, die die Kasse übernehmen würde, fällt vermutlich eher nicht unter "Außerg. Belastungen".


lilly1211

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Du bist ja lustig. Was wenn aus diesen Gründen der KV mit dem Kind ans Meer fährt - zahlst du ihm das? Wäre ja fürs Kind wichtig oder? Ein Aufenthalt am Meer ist entweder eine Kur oder Reha. Dann zahlt das die Krankenkasse oder RV. Oder es ist ein Urlaub, dann zahlt man es selbst.


kati1976

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Lass doch den Vater mit dem Kind fahren. Du kannst eine Kur oder Reha beantragen und als Begleitung mitfahren


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