Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat aus seiner ersten Ehe einen SOhn, für den er über 300 Euro Unterhalt im Monat zahlt, dazu kommt noch alle zwei Wochen die Fahrtkosten denn sie wohnt über 100km weit weg. Jetzt möchte Sie das wir nicht nur den Unterhalt zahlen, was ja selbstverständlich ist sonder auch noch das wir seinen Fussballcamp zahlen also diese Kosten übernehmen. Da wir noch eine Tochter haben von 8 Monaten, ist bei uns das Geld sehr sehr knapp. Wir können uns fast nicht das Unterhalt leisten und sparen wo wir können, nun meine Frage müssen wir den Fussballcamp übernehmen? Oder nur die Hälfte? Oder gar nicht? Was gehört alles in die Sonderausgaben hinein? Bedanke mich schon im voraus bei Ihnen. Vielen, vielen dank. MIt freundlichen Grüßen Mareike
Hallo, das ist eine Frage des Sonderbedarfs. Hierzu Beispiele: Arztkosten -wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet SONDERBEDARF Betreuungskosten-ja Brillenkosten-ja Familienfeiern-nein Internatskosten-sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten Kindergartenbeitrag-nein. Die Mutter kann diese Kosten aber bei der Berechnung ihres eigenen Unterhaltsanspruchs von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie berufstätig ist Klassenfahrt-die meisten Gerichte: ja, siehe die Anmerkung unten Kleidung-nein Kommunion-sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" (siehe die Anmerkung unten) Lernmittel-nein Möbel-nein Musikausbildung-nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie Musikinstrument-nein Nachhilfe-ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum Pivatschule-nein Prozesskosten-ja Schüleraustausch-sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten Sport-nein Umzugskosten-ja Urlaubskosten-nein Zahnarztkosten-ja Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sonderbaderf entsteht i. d. R. nur, wenn es unvorhersehbare ungewöhnlich hohe Ausgaben sind. das Fußballcamp ist sher gut vorhersehbar, planbar und ggf. auch streichbar. Wobei ich allerdings einen (kleinen) Beitrag leisten würde. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe meiner Tochter den Wunsch erfüllt, einen Reiturlaub zu machen, der auch ziemlich teuer war. Mir wurde gleich gesagt ... habe eine Bekannte, die beim Jugendamt arbeitet..., dass ich das allein bezahlen muß. (Abgesehen davon, dass ich von ihrem Vater auch nichts erwartet hätte) Dinge wie Erstkommunion oder Konfirmation ( Ausstattung etc.) würden aber durchaus unter eine Rubrik fallen, wo sich der geschiedene Partner beteiligen muß. Laut meiner Bekannten ist Urlaub halt "Luxus" und somit nicht wirklich nötig. :-) Gruß Christin
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