Costa
Sehr geheerte Frau Bader, Ich hätte gerne eine Frage über die folgende Situation. Krankenkasse schreibt mir : "Wenn Sie wieder nach Deutschland kommen, brauchen wir von Ihnen die Bestätigung vom Einwohnermeldeamt über den Wohnortwechsel nach Deutschland " Das bedeutet, dass ich mich von Deutchland abgemeldet müsste? Ich habe mich nicht abgemeldet, habe ich meine deutsche Adresse.Ich bin schon mehrere Monate zuhause im Ausland wegen Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Entbindung.Die Krankenkasse hat mir die E 106 Formular ausgestellt, damit uch hier die Arzt besuchen kann und entbinden. Danach möchte ich zürück nach Deutschland, bin ich aber jetzt verzweifelt dass ich etwas falsch gemacht.
Hallo, Legen Sie doch der Krankenkasse einfach eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt vor, dass Sie nicht abgemeldet waren. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Während eines Beschäftigungsverbots kann man nicht so einfach ins Ausland ziehen. Zumindest dann nicht, wenn der Arbeitgeber es ausgestellt hat. Hast du zuvor die Zustimmung des Arbeitgebers, oder des Frauenarztes eingeholt, der es ausgestellt hatte?
luvi
Hallo, Wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du vorübergehend für mehrere Monate im Ausland und hast sogar einen Arbeitgeber in Deutschland. Ich habe den Eindruck, die Krankenkasse geht davon aus, dass du im Ausland lebst. Kläre doch die Krankenkasse auf dass du im Urlaub im Ausland bist. Was mir noch einfällt. Vielleicht meint die Krankenkasse den Wohnortwechsel des Kindes nach Deutschland. Pass mit deinem Aufenthaltsstatus auf. Kommt drauf an, welchen du hast, aber längere Abwesenheiten von Deutschland sind problematisch und du könntest evtl. deine Aufenthaltserlaubnis verlieren. Je nach dem, wo das Kind geboren wird und welche Staatsangehörigkeit das Kind hat, wird du einiges an Behördengängen erledigen müssen, wenn ihr beide wieder kommt. LG luvi
Costa
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe für mein Arbeitgeber und auch für die Krankenkasse die ganze Situation erzählt bevor ich hier gekommen.Ich war allein in Deutschland , und wenn mein FA hat mir eine Beschäftigungsverbot gegeben habe ich geklärt dass ich möchte nach meine Heimat, in eine andere EU land gehen und dann auch hier entbinden, weil hier kann meine Familie mich unterstützen und hilfen. Die Krankenkasse hat mir dann eine E 106 Formular ausgestellt damit ich auch hier die Arzt besuchen kann.Ist aber nicht ausgeschlossen dass ich zwischenzeit zürükkomme für eine Woche oder so etwas zum erledigen.Wenn zum Beispiel man reist mit Auto, wie kann das erzeigen wie viel Zeit ist Abwesend von Deutchland?
luvi
Hallo, Das kann man so nicht sehen. Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass mehr nachgeprüft wird, wenn das Kind im Ausland geboren wurde. War zumindest bei mir so. Es wurde erst Mal davon ausgegangen, dass der Lebensmittelpunkt auch im Ausland bestand. Und vor allem hast du das ja auch so geplant, hast mit der Krankenkasse wegen Versicherung im Ausland gesprochen usw. LG luvi
Costa
Kannst du deinen Fall wie Bespiel erzielen? Wie werden dass prüfen? Ich wollte alle Probleme vermeiden, daswegen habe ich alles geklärt, hatten mir nur gesagt dass ich wegen Elterngeld muss unbedingt in Deutschland aufhalten aber sonst kein Problem.
luvi
z.B. Aussetzung der Zahlung des Kindergeldes. Auf meinen Nachfrage, warum denn nicht mehr gezahlt werden würde, wurde mir gesagt, dass das zur Kontrolle ist, um zu sehen, ob wir auch in Deutschland sind. Ich denke, bei dir wird evtl. auch die Ausländerbehörde nachfragen, du musst ja die Geburt des Kindes melden. Bekommt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit? Zur Ursprungsfrage: frag doch bei der Krankenkasse nach. Evtl. haben die das gesagt, damit das Kind familienversichert ist. LG luvi
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