Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Soll ich die elterzeit verkützen?

Frage: Soll ich die elterzeit verkützen?

maja 26

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Hallo Fr baden ,ich bräuchte mal ihren Rat. Wir könnten gut etwas mehr Geld gebrauchen. Ich habe 3 Jahre elterzeit . Ich habe nun die Möglichkeit auf 15 std/Woche arbeiten zu gehen. NuN die Frage Soll ich meine elternzeit verkürzen? Ich würde ein Nachzahlung von 4400 € bekommen. Womit wir den Kredit fürs Auto abbezahlen könnten. Und brutto 1051 / netto 722 € verdienen Oder ich behalte die elternzeit und arbeite zusätzlich. Würde dann statt 370 € 260€ elterngeld bekommen Hätte also netto 980 € raus Würde ja damit aber 100 €monatlich elterngeld verlieren. Was hAT es denn für Vorteile in der elternzeit zu bleiben? Ach ja ich bin Krankenschwester im ambulanten dienst. Und festangestellt Vielen dank für ihre Meinung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben viele Informationen gegeben aber leider nicht wirklich die, die ich benötige. ist das Elterngeld gesplittet oder auf einmal ausgezahlt, wann ist das Kind geboren? Die Einkünfte werden alle aufs Elterngeld angerechnet. Danach ist es egal. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst die EZ eh nur mit Zustimmung des AG abbrechen. Frage wäre aber her die, wie alt ist das Kind? Wenn das erste Jahr EG durch ist wäre ein Zuverdienst ohne EG-Verlust möglich. Davor über EG Plus geringere Verluste. Sofern du das EG nicht gesplittet hast - wovon ich ausgehe wenn es jetzt schon nicht langt - würdest du eh mindestens 300 € EG bekommen, weniger ist nicht. Wenn gesplittet, dann mindestens 150€. dann stellt sich aber die Frage warum du es hast splitten lassen? Und er Vorteil ist einfach das dein VZ-Vertrag ruht solange du in EZ bist, selbst wenn Du innerhalb dieser in TZ arbeitest. Und du eben Kündigungsschutz hast. davon ab, weil dein VZ-Vertrag ruht, darfst du mit Zustimmung deines eigentlichen AG auch woanders arbeiten solange die EZ läuft. Beendest du die EZ muss dein VZ-Vertrag, sofern du nicht VZ arbeiten willst/kannst, dauerhaft in TZ umgewandelt werden. Hochstufen später ist dann oft schwer bis sogar unmöglich. davon ab kann dir der Ag theoretisch am ersten Arbeitstag die Kündigung überreichen. Wenn Du also wirklich vor hast zu arbeiten, dann würde ich das im Schutze der EZ machen.


maja 26

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Erstmal danke für deine Antwort Ich habe das ElternGeld auf 2 Jahre aufgeteilt und bekomme elterngeld plus. Es hieß damals in der ss noch ,dass ich wenn das Geld nicht reicht über aufwandsEntschedigung arbeiten kann.( aussage von der stationsleitung)ihre Tochter hat das auch so gemacht. Was meine Chefin jetzt verneint. Mein Sohn ist 7 Monate


maja 26

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Das elterngeld ist auf 2 Jahre geteilt Und mein Sohn ist am 11.10 .16 geboren Lg


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