Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sohn hat Türscheibescheibe mit Stein zerschossen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sohn hat Türscheibescheibe mit Stein zerschossen

benny&yannick

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Guten Tag Frau Bader, mein Sohn (11) soll nach Aussagen einer Nachbarin eine Glasscheibe in ihrer Tür mit einem Stein zerschossen zu haben. Ob er es war, ist nicht geklärt, da die äusserlichen Zustände es nicht erklären. (3 Meter hohe Mauer und nicht ersichtlich, dass da hinter eine Tür ist) Klar ist nur, dass er einen Stein geschossen hat.Fraglich ist nur, ob er auch getroffen hat. Wer haftet für den Schaden, wenn es dir Haftpflicht nicht macht? Bekannt ist nur, dass die Tür einen Vorschaden hatte. DANKE für eine Antwort. LG Nicole Bolz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind sel-ber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wol-len, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Liebe Grüsse, NB


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