Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab mal eine Frage zwecks des Sorgerechts...ich bin 20 Jahre alt, mein Freund ist 27 und ich bin schwanger. Frage Nummer 1 - wer hat nach der Geburt des Kindes das Sorgerecht ? Haben wir es beide, oder nur einer, da wir nicht verheiratet sind? Dann die Frage Nummer 2 - mein Freund ist Türke. Wir lieben uns und an eine Trennung ist natürlich nicht zu denken, aber ich mache mir doch etwas Sorgen, da ich gehörthabe, wenn er das Kind mit in die Türkei nehmen sollte, habe ich keinerlei Sorgerechtsansprüche mehr. Ist das wahr? Kann man das irgendwie umgehen oder absichern ?? Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar !!! Liebe Grüße, Babell
Hallo, ich würde das Sorgerecht nicht teilen (Sie haben die Wahl) u auch nicht den Namen des Vaters geben (auch hier IHr Wahlrecht). Die Angst kann Ihnen leider keiner nehmen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Babell, meine Große ist jetzt 14 Jahre alt und als sie zur Welt kam, war ich noch nicht verheiratet. Als sie zur Welt kam, hatte ich das Sorgerecht und gleichzeitig einen Amtspfleger nennt sich das, meine ich. Das ist einer vom Jugendamt, der alles absegnen muss. Dein Freund kann dein Kind natürlich nicht einfach so mit in dei Türkei nehmen, da musst du schon einverstanden sein. Ich denke, dass mit dem Sorgerecht ist heute noch so. Soweit ich weiß, hat dein Freund keinerlei Anspruch auf das Kind, wenn du es nicht wolltest. Wenn er das Kind einfach so mit in die Türkei nehmen würde, macht er sich strafbar.Es wäre Kindesentführung, zumindest wäre es damals so gewesen. Ich meine aber, dass sich daran nichts geändert hat. Wenn ihr nicht ausdrücklich gemeinsames Sorgerecht habt, bleibt das Sorgerecht bei dir. Bei mir war es so, dass 9 3/4 Monate nach der Geburt meiner Großen, mein inzwischen dann Mann gestorben ist. Ich hatte dann zwar alleiniges Sorgerecht, musste aber, als 3 Jahre später mein Schwiegervater starb, die Genehmigung vom Vormundschaftsgericht einholen, dass ich für meine Tochter das Erbe ausschlagen kann. Ich persönlich würde das alleinige Sorgerecht behalten, denn man weiß nie, was kommt. Das ist nicht böse gemeint, ganz bestimmt nicht, aber ich würde trotzdem auf Nummer sicher gehen. Liebe Grüße Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo Sabine, vielen Dank für Deine Antwort, das hat mich doch jetzt zum einen beruhigt und auch etwas gesichert...das ist auch ehrlich gesagt mein Gedanke gewesen, das alleinige Sorgrecht zu behalten...es wird sich dann ja immernoch rausstellen, wie der Vater dann reagiert...wirklich darüber gesprochen haben wir noch nicht darüber...also, nochmals vielen Dank !!! LG, Babell
Mitglied inaktiv
wenn du das kind nach der geburt eintragen musst, werden sie dich fragen ob der vater erziehungsrechtspapiere unterschreibt oder nicht, lass es nicht zu. wir haben das gleiche problem, meiner hat nur die vaterschaft unterschrieben.
Mitglied inaktiv
hallo, wir sind auch noch nicht verheiratet haben eine 6 jährige tochter der vater von ihr ist engländer und wir denken auch nicht an trennung aber ich behalte das alleinige sorgerecht. ist auch gut so man weiß nie. und wenn ihr darüber noch nicht gesprochen habt würde es dabei belassen.keine schlafenden hunde wecken gemein ich weiß aber besser ist besser, kannst dich dann ja dumm stellen. sina
Mitglied inaktiv
ja ist besser wenn man nichts sagt, die männer haben ja immer probleme mit ihrer männlichkeit und rechten, bekommst nur probleme dadurch.
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