Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sockelbetrag Elterngeld und Einkommen nach Geburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sockelbetrag Elterngeld und Einkommen nach Geburt

Erdbeerchen

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Guten Morgen! Ich habe vor, da ich nur einen Minijob habe und nebenher ein wenig tuppere und Avon verkaufe, nur den Sockelbetrag von 300 € zu beantragen, da ich sowieso nicht mehr zu erwarten habe. Dadurch muss ich Einkommen vor der Geburt nicht angeben. Wie sieht es aber aus, wenn ich nach der Entbindung vier Wochenstunden in meinen Minijob weiterarbeite und Tupper und Avon weiter so mau läuft wie bisher? Von Gewinn kann keine Rede sein, ist ein besseres Taschengeld...muss ich das bei Beantragung des Sockelbetrags angeben oder nicht? Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen es vor und nach der Geburt angeben - sonst können Sie erheblichen Ärger bekommen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nö, da Dir eh der Mindestbetrag bleibt wird sich daran ja nix ändern. Und ob und wieviel Du dann arbeitest kannst Du jetzt ja noch gar nicht sagen.


SumSum076

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Dennoch ist jedes Einkommen zu melden (steht im Elterngeldbescheid). Denn allein die Elterngeldstelle entscheidet, ob und wie Einkommen angerechnet wird - auch dann wenn sowieso der Sockelbetrag bleibt. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Meine Nachbarin hat nach 5 Monaten angefangen zu tuppern und wollte es einreichen. Sie bekam Antwort dass sie das nicht brauchen, da sie eh nur den Mindestsatz bekommt.


Erdbeerchen

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Hallo, Frau Bader, im Antrag steht aber ausdrücklich "Dann entfallen die Angaben und Nachweise zum Einkommen vor Geburt des Kindes (Ziffer 2.8)", wenn ich ankreuze "Ich beantrage unabhängig von meinem Einkommen Elterngeld nur in Höhe des Mindestbetrages..."?


Erdbeerchen

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Noch ein Nachtrag...in den Erläuterungen steht "Sie haben kein Einkommen,wenn Ihnen keinerlei steuerlich relevante Einnahmen zufließen."


Sternenschnuppe

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Da dem so ist ... Bei meiner Nachbarin war es so.


Mitglied inaktiv

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Das sollte sie sich schriftlich geben lassen.... Sie muß es dem Finanzamt melden, es ist udn bleibt Einkommen. Inwieweit es dann aber steuerlich geltent gemacht wird, oder beim Elterngeld, das entscheiden die jeweiligen Verantwortlichen. Tuppern und Avon sind beides "Gewerbe" und eben meldepflichtig. Man ist aber, solange es eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, nicht umsatzsteuerplichtig. Aber das wie gesagt klären die beim Amt. Ich habe früher selbst Avon gemacht, und war auch beim örtlichen Finanzamt hier und habe das abklären lassen. Und eben genau diese Aussage bekommen. Dabei ist es auch egal ob man gewinn macht - entscheident ist, das man eben gewerblich tätig ist. Auch mir hatte man von Avon im übrigen gesagt, das wäre nicht nötig - was eine falschaussage ist. bei Tupper waren sie so "ehrlich" direkt im Vorfeld darauf hinzuweisen, auch das es sehr wohl Auswirkungen auf das Elterngeld haben kann.


Erdbeerchen

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Danke, dass mit dem Finanzamt weiß ich, hab schließlich ein angemeldetes Gewrbe mit Gewerbeschein. Es ging rein um´s Elterngeld, da ich nicht vorsteuerpflichtig bin und es somit eine ziemliche Kugelfuhr wäre, das dementsprechend anzugeben. Soll ich denen jeden Monat eine Umsatzliste schicken??


Erdbeerchen

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Vor allem, weil ich sowieso nur den Mindestbetrag beantrage...von dem wird schließlich nichts mehr abgezogen, den bekommt jeder...


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