Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin noch bis 09.02.2004 in Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat nun den Firmensitz verlegt (ca. 800 km von meinem Wohnhort entfernt). Er sagt, er müsse lt. Gesetz mir einen Arbeitsplatz dort anbieten. Vor dem Arbeitsamt gelte dies als unzumutbar und unser Arbeitsvertrag sei aufgelöst, wenn ich den Arbeitsplatz nicht antrete. Habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Auch wenn ich nur ca. 10-15 Wochenstunden arbeiten möchte (vor Erziehungsurlaub habe ich 30 Std./Wo. gearbeitet)? Wie muß ich mich verhalten? Über Ihre Antwort freue ich mich sehr. Vielen Dank im voraus. Ihre Martina Schmid
Hallo, dann bekommen Sie für die Zeit, in der Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Arbeitslosengeld. Gruß, NB
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