Mandy1234567
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zu meinem befristeten Arbeitsvertrag. Ich habe in dem Betrieb zuerst meine dreijährige Ausbildung zur Bäckereifachverkäuferin absolviert. Daraufhin bekam ich einen 1-jährigen befristeten Arbeitsvertrag.(vom 25.6.13-30.6.2014) Ich habe Ende Juli erfahren,dass ich schwanger bin. Hatte daraufhin wie vorgeschrieben in der 12.Woche meinem Arbeitgeber darüber informiert. Mein voraussichtlicher Entbindungstermin wird der 02.03.2014 sein. Demzufolge habe ich jetzt 7 Wochen vorher bei meinem Arbeitgeber und der Krankenkasse alle Anträge zum Mutterschaftsgeld zukommen lassen und mich auch über die Bescheinigung des Geburtstermines für KK und AG gekümmert. Jetzt zu der eigentlichen Frage: Ich habe bei meinem Arbeitgeber die Inanspruchnahme der Elternzeit ab 02.03.14 für 2 Jahre beantragt. Jetzt läuft mein befristetes Arbeitsverhältnis ja zum 30.6.2014 aus und ich denke auch nicht das meine Chefin ihn verlängern wird. 1.Frage: Da ich mich ja zu dem Zeitpunkt in Elternzeit befinde,muss ich mich beim zuständigem Arbeitsamt 3 Monate vor Ablauf meines A.-Vertrages trotzdem arbeitslos melden obwohl ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe?!Sondern erst wieder nach den 2 Jahren Elternzeit?! 2.Frage: Da mir meine Chefin NACH der Ausbildung den Arbeitsvertrag für ein Jahr befristet gab,zählt es doch trotzdem als 1 Jahr voll gegangenes Arbeitsverhältnis sodass ich im Notfall doch auch Arbeitslosengeld bekommen könnte,oder?! 3.Frage: Wie läuft denn das dann wenn ich voraussichtlich ab 2.3.14 in Elternzeit gehe muss mir meine Chefin trotzdem als Nachweis für das Amt die Gehaltsabrechnung bis Ende Juni 2014 zukommen lassen,da ich ja trotzdem noch bis zu dem Zeitpunkt eingestellt bin?!!! Bitte unbedingt um aufschlussreiche Rückantworten damit ich da mal durchblicke ;) Mit freundlichen Grüßen Mandy Löhner
Hallo, 1. Vorsichtshalber würde ich das machen 2. Ja 3. Ja Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit