Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbsterhaltung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selbsterhaltung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, vielen dank für die Antwort. Sie sagte kommt drauf an ob voher Verheiraten war. Ja er war voher Verheiratet. Heiss es das es so bleibt die 840€ (Selbsterhaltung),auch wenn wir ein gemeinsames kind haben? Lg Lisaura2


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, als 2. Ehefrau wird man nachrangig behandelt (klingt zwar etwas komisch, ist aber so). Gruß, NB


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