laviniaaa
sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist Folgende: wir planen unser zweites Kind. Ich arbeite bis zum 28.06.16 16std die woche. Ab dem 29.06.16 30std die woche. Wenn ich jetzt schwanger werde, welches Gehalt wird mir gezahlt wenn ich ein beschäftigungsverbot bekomme? Den durchschnitt der letzten 3 Monate oder mein 30std gehalt? Im internet bin ich nämlich auf einen satz gestoßen der mich ins grübeln brachte und zwar ging es drum, dass man bei einer verdiensterhöhung nicht nur vorübergehender Natur auch das Gehalt bezahlt bekommt. Vielen Dank für ihre Hilfe!! Glg
Hallo, Sie bekommend as, was Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das was Du laut Vertrag auch ohne BV verdienen würdest. Also die 30 Stunden.
Mitglied inaktiv
Wenn der 30-Stunden-Vertrag nicht vorübergehend war, also nicht nur ein paar Wochen befristet, dann zählt das 30-Stunden-Gehalt. Eben das, was du sonst auch bekommen würdest, wenn du kein BV hättest.
laviniaaa
Er war befristet und wird jetzt mit 30std unbefristet. Warum tritt das mit den 3monaten dann bei mir nicht in kraft? Sorry, dass ich so wenig Ahnung hab :-/ und danke für eure Antworten!
Mitglied inaktiv
Der übliche Referenzzeitraum, die drei Monate vor der Schwangerschaft sind bei dir nicht maßgeblich, weil du inzwischen eine Vertragsänderung, nämlich eine Stundenerhöhung, hattest. Du bekommst im BV immer das, was du auch verdienen würdest, wenn du das BV nicht hättest. Und das sind bei dir 30 Stunden pro Woche. Manche Arbeitnehmer verdienen jeden Monat was anderes, daher braucht man einen Referenzzeitraum, um das Durchschnittsgehalt zu ermitteln.
Sternenschnuppe
Das betrifft nur Leute mit immer schwankendem Einkommen. Verträge mit Stundenlohn und unterschiedlichen Einsätzen. Verträge mit Provisionen als Teil des Gehaltes, die schwanken ja immer. Da wird der Durchschnitt genommen. Bei Dir sind aber die Stunden fest, also braucht es keinen Durchschnitt.
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