Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sehr wichtig wg. Arbeitsplatzerhaltung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Sehr wichtig wg. Arbeitsplatzerhaltung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe Ihnen vor kurzem schon mal die Frage gestellt zwecks 4oo Euro Job. Ich würde gerne wissen ob es wirklich 100 % sicher ist, daß man nach der Elternzeit auch noch Anspruch auf den Arbeitsplatz hat. Denn meine Chefin ist eine 150 %ige ist und würde mir da erst ganz sicher sein wenn ich ihr es sage, daß ich schwanger bin damit ich nicht doof vor ihr da stehe. Und was steht mir den in den 6 Wochen davor und 8 wochen danach zù?? Oder anders rum??? Oder bekomme ich da nichts mehr!!!! Ich danke jedem der mir da gut Auskünfte geben kann. Das Baby kommt im Febr. 2007 auf die Welt. Danke, Stephi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du hast eine "ganz normale" Arbeit, bei der nur die Abgaben etwas anders laufen. Also gilt sowohl das MuSchuG, wie auch die Lohnfortzahlung im Mutterschutz wie auch Urlaubsanspruch (!!!) wie auch Weiterbeschäftigung hinterher... Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.