Mitglied inaktiv
Hallo, wir wohnen zur miete in einem einfamilienhaus. Nun habe ich überlegt bei uns im keller, der von außen zugänglich ist, einen kindersecond hand zu eröffnen. Es ist ein reines wohngebiet. Öffnungszeiten währen so 3-4 mal die woche für je ein paar stunden (vermutlich 4) Nun weiß ich aber nicht, ob das erlaubt ihr generell. Oder ob ich die erlaubnis dafür irgendwo beantragen muß. Muß dabei e twas bedacht werden? Es soll ja nicht hauptselbständig sein. Muß ich da das am FA melden, mit was für Zahlungen ans Finanzamt muß ich rechnen etc. Muß ich irgendwas extra versichern? vielen dank nina
Hallo, der Vermieter mus zustimmen, das Gewerbeamt muss zustimmen und es wird generell ein Problem, weil es sich um eine reine Wohngegend handelt. Gruß, NB
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