Mitglied inaktiv
Hallo Ich habe ein für mich sehr schwerwiegendes Problem und unzählige geklärte Fragen. Ich gehe ab dem 22.09 in den Mutterschutz und mein Arbeitsvertrag läuft am 30.09 aus. Das heißt ich bin ab da Arbeitslos! Ich habe insgesamt nun 2 Jahre dort gearbeitet mit jeweils einem Jahresvertrag, der erste war Vollzeit 38,5 Std. der zweite Teilzeit 30 Std.. Nun meine Fragen: 1. Bekomme ich das Mutterschaftsgeld welches die 6 Wochen vor und x Wochen nach der Geburt gezahlt werden???? Und vom wem???? Und muß ich es beantragen, oder geht es von alleine??? 2. Da ich ja dann Arbeitslos bin und wir noch nicht wissen was mit meinem Mann sein wird (er ist grade 3 Monate mit der Ausbildung fertig), ist es für mich nun günstiger Arbeitslosen Geld oder direckt Hartz4 zu beantragen? Stimmt es dass wenn ich Arbeitslosengeld beantrage kein Erziehungsgeld bekomme? Bekomme ich Erziehungsgeld eventuell nach dem Arbeitslosengeld?? Ich denke das reicht erstmal, obwohl ich noch ganz viele Fragen habe. Ich hoffe sie können mir helfen.
Hallo, 1.Wenn zu Beginn des Mutterschutzes ein Arbeitsvertrag besteht zahlt die KK das MG 2. Zuerst ArbGeld I, das bekommen Sie aber nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen (Kinderbetreeung) Gruß, NB
Mitglied inaktiv
und zu 1. weiß ich gar nix, aber zur 2.Frage: Du kannst zur gleichen Zeit nur Erziehungsgeld oder Arbeitslosengeld bekommen: Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Also nur, wenn Du eigentlich direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten willstg. Die "normale" Abfolge wäre: Du erhältst erst Erziehungsgeld, kannst den Anspruch auf Arbeitslosengeld aber aufheben, so hast Du eine Sicherheut für die eZeit nach dem Erziehungsurlaub, wenn Du wieder auf Jobsuche gehst. Ich wünsch Euch alles Gute mit dem Baby und Deinem Mann bald eine neue Stelle! nina
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