Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwebende Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung... Frau Bader?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwebende Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung... Frau Bader?

desireekk

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Hallo Frau Bader, ich nehme das Thema von unten nochmal auf. = Schwebende Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung Die Regelungen 1592 ff BGB nehme ich als bekannt an. Das Kind ist am/nach 1.7.1998 geboren Jetzt aber: was genau passiert denn, wenn die Mutter der Vaterschaftsanerkennung NICHT zustimmt? Man kann ja nun wirklich nicht annehmen als dass diese vor einem Urkundsbeamten abgegebene Willenserklärung "nicht existent" wäre. Für mich ist sie (laienhaft ausgedrückt?) "schwebend unwirksam", weil eben die Zustimmung der Mutter fehlt. Was aber genau sind denn die Rechtsfolgen? Kann der Mutter einer weiteren Vaterschaftsanerkennung zustimmen, obwohl die erst "gültig" abgegeben wurde? Insbesondere, wenn ihr die erste bekannt ist? Ich verstehe, dass der (1.) Vater eine Vaterschaftsfeststellungsklage anstrengen kann, ….aber wenn er das gar nicht will? Ich weiß auch, dass der Vater ein Jahr an seine Erklärung gebunden ist und sie danach zurückziehen kann wenn die Mutter nicht zustimmt. Aber auch das ist ja nicht gegeben. Was ist denn jetzt nun mit einer evtl. 2. Vaterschaftsanerkennung? :-) LG Désirée


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich bleibt ihm dann nur der Weg zum Gericht. Denn wenn die Frau nicht zustimmt gibt es auch keine wirksamer Vaterschaftsanerkennung. Mit dem schwebend wirksam oder unwirksam kann nur eine Relevanz bestehen, wenn sie gewillt ist, später noch zuzustimmen. Ansonsten dürfte diese Anerkennung keine Wirkung entfalten. Mal ehrlich, ich kann das Theater nicht verstehen. Es ist auch für alle Parteien, für Vater Mutter und auch für das Kind wichtig, zu wissen, wer der Vater ist und dies auch korrekt einzutragen. Liebe Grüße NB


mellomania

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oder? recht auf Unterhalt, Recht auf Umgang auch wenn der Vater nicht will (wenn die kinder nicht wollen müssen sie ja auch) recht auf Erbe etcpp. da kann doch die mutter nicht wissentlich den vater verschweigen und seiner feststellung nicht zustimmen.


cube

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"Zu den Rechtsgrundlagen zählen Artikel 8 UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention und das Haager Adoptionsübereinkommen. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1989, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen." Diese Rechte gibt es sicher nicht ohne Grund. Dennoch ist es wohl keine Urkundenfälschung, wenn man sich wissentlich als Vater ausgibt, obwohl man es eben nicht ist - siehe hier https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/leihmutterschaft/anerkennung-der-vaterschaft.html Ob die Mutter allerdings die Feststellung der Vaterschaft verweigern kann bzw. die Eintragung ablehnen kann, dazu habe ich nichts Konkretes gefunden.


Felica

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Das war ja genau das was ich unten meinte. Ob es überhaupt noch eine Zustimmung der Mutter Bedarf wenn mal in die Wege geleitet.


luvi

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Hallo, Da könnte doch jeder kommen und behaupten, das wäre sein Kind, wenn die Mutter dem nicht zustimmen muss. Stellt euch das mal vor? Irgendjemand, der sich von einer Vaterschaft Vorteile verspricht, geht zum Jugendamt, erkennt die Vaterschaft an und die soll auch ohne Zustimmung der Mutter wirksam sein? Kann ich mir nicht vorstellen. Ich kenne es nur so, dass beide Elternteile zustimmen müssen. Ich kann mir vorstellen, dass in so einem Fall mit doppelter Anerkennung ein Gentest gefordert wird. LG luvi


Felica

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Scheinbar hat die Mutter doch irgendwann die Vaterschaftsfeststellung angestrebt. Das ist der Unterschied. Also ist da nicht einfach irgendwer gekommen und sie konnte nichts dagegen sagen. Das dürfte dann auch nicht mehr über das JA gelaufen sein, sondern im Zuge einer Vaterschaftsfeststellungsklage über ein Gericht. Und ja, das geht durchaus. Da braucht es dann auch nicht mehr der Zustimmung der Mutter, diese wird durch den Richter versetzt. Gentest ist dann klar, für den Vater. Die Mutter ist ja unstrittig in aller Regel. Was ich interessant finde ist, das sie nach 5 Jahren scheinbar automatisch Gültigkeit erlangen wenn mal eingetragen, selbst wenn die Form nicht dem gesetzlichen Standard entspricht: https://www.familienrecht-heute.de/vaterschaft/anerkennung-vaterschaft.html


cube

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Doch, die Mutter muss zustimmen (§ 1595 BGB ), damit jemand als Vater eingetragen werden kann. Aber tatsächlich kann das dann jeder sein - denn bei freiwilliger Anerkennung der Vaterschaft und keinem biologischen Vater, der dagegen vorgeht, wird nicht überprüft, ob die Angaben auch stimmen können. Man geht wohl davon aus, das dies keiner bewusst tun würde und/oder nur tut, wenn er auch alle damit verbundenen Konsequenzen tragen will. Als eingetragen gilt der Vater aber erst dann, wenn dies auch öffentlich beurkundet wurde (§ 1597) durch Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder auch einen Notar. Verweigert die Mutter die Angabe eines Vaters, kann das JA tatsächlich Druck machen, diesen zu ermitteln. Das JA handelt ja im Sinne des Kindes - dem die Kenntnis der Herkunft zusteht, Kontakt zu beiden Elternteilen, aber eben auch U-Zahlungen etc. Da kann dann die Mutter gerne alles mögliche verweigern - das Amt kann sich aber darüber hinwegsetzen und dann auch gegen den Willen der Mutter den ermittelten biologischen Vater als solchen eintragen lassen. Der andere Fall, bei dem die Mutter eine Eintragung verweigert, andere Stellen aber ein Interesse an der Ermittlung haben, sind Sexualverbrechen aus denen eine Schwangerschaft entstanden ist. Doppelte Anerkennung geht nicht. Eine Vaterschaftsanerkennung durch eine 2. Person ist erst möglich, wenn die zuerst als Vater genannte Person wieder ausgetragen wurde. Also eine erfolgreiche Anfechtung stattgefunden hat. Würde Person 2 behaupten, er wäre der Vater und nicht Person 1, müsste Person 2 eben ein Verfahren anstrengen, um seine Vaterschaft feststellen zu lassen bzw. die ursprünglich eingetragene anzufechten. Und dann wird natürlich auch getestet.


desireekk

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Hallo Luvi, zu deinem Argument "da könnte ja jeder kommen...." 1.) DAS ist richtig, wenn "einfach so" zu einem Urkundsbeamten gegangen wird und ein Dreibeiner sagt "ICH bin der Vater!" DANN muss die Mutter zustimmen. 2.) Wenn aber eine Vaterschaftsfeststellungsklage über das Gericht gelaufen ist, dann heisst das, es gab eine Anhörung, einen Gentest (!) etc. DANN muss die Mutter nicht mehr zustimmen, weil es ja dann klar ist dass nicht "irgendein" männliches Wesen "hier" geschrien hat, sondern per Test festgestellt wurde dass genau dieser Mann der Vater des Kindes ist. Dann muss die Mutter auch nicht mehr zustimmen, da sagt alleine der Test und der richterliche Beschluss dies aus. Gruss D


luvi

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Vielleicht hab ich es überlesen, aber wo hat die Mutter geschrieben, dass SIE die Vaterschaftsanerkennung durch den Vater forciert hat bzw. das das gerichtlich angeordnet wurde. Die Mutter hat geschrieben, dass der Vater unter Druck die Anerkennung gemacht hat. Sie hat nicht geschrieben, wer den Druck ausgeübt hat. Es könnten ja auch z. B. seine Eltern gewesen sein, die gefordert haben, dass er zu dem Kind steht. LG luvi


Felica

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Sie antwortet ja nicht drauf sondern windet sich nur. Deshalb ja eben unten das ganze Kuddelmuddel. Aber mal ehrlich, wer sollte einem heute noch den Druck machen? Die Zeiten wo die Großväter dann mit den Gewehren hinter den Männern stehen und diese dann mit Waffengewalt zwingen dürften wohl lange überholt sein. was also außer einem Richter oder evtl dem Jugendamt bleibt?


luvi

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Felica, In welcher Welt lebst du denn? Die Realität vieler Menschen hier in D ist leider eine andere. Glaubst du wirklich, dass das längst vergangenen Zeiten angehört? Du weißt nichts von der Fragestellerin. Alter, Nationalität bzw. kultureller Hintergrund, usw. Das und noch viel mehr kann mit reinspielen. Schön wäre es, wenn es Gleichberechtigung, keine Unterdrückung, keine Gewalt usw. geben würde. Aber dem ist leider nicht so. Luvi


Felica

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Ich lebe in einer Welt wo man das nicht daheim in den eigenen Wänden machen kann sondern zur Behörde gehen muss oder zum Notar oder eben vor einem Richter. Meine Vermutung geht dahin das das JA die Frau nach Geburt angeschrieben hat, wie sie es in der Regel in ganz Deutschland macht bei ledigen Müttern wo im Vorfeld keine Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist. Diese hat dann dem JA gegenüber geäußert, der Hr Meier kommt als Vater in Betracht und die haben ihn dann angeschrieben er möge bitte die Vaterschaft anerkennen, anderenfalls würde ein Gentest bei Gericht beantragt werden was weitere Kosten nach sich zieht. Mancher Mann sieht das ja schon als Drohung an. Und dann hat der Mann eben einen Termin beim JA ausgemacht, bei dem sie nicht da war, dort unterschrieben und weiter ist dann nichts mehr passiert. Den eigentlich hätte sie dann noch da hin gemusst um auch zu unterschreiben. Weil sie das nicht gemacht hat ist sie jetzt der Meinung das das ganze hinfällig ist. Ist es aber eben nicht. Ich vermute mal du hattest noch keine nachgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, oder? Ich schon. Kenne also das Prozedere.


luvi

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Felica, Meine nachgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ist anders verlaufen. Ohne Druck vom Jugendamt. Ich denke das Problem ist, dass die Fragestellerin nur sehr wenig von den Hintergründen bekannt gegeben hat. Im Rechtsform sollte aber auf Grundlage der dargelegten Fakten geantwortet werden, nicht auf der Grundlage dessen, was man vermutet, sonst verwirrt das nur. Und was wir in dem unten stehenden Fall wissen, ist, dass ein Mann die Vaterschaft anerkannt hat und die Fragestellerin dieser Anerkennung nicht zugestimmt hat. Was davor gelaufen ist, können wir vermuten, wissen wir aber nicht. Du gehst von anderen Voraussetzungen aus, als ich, und tatsächlich war es wahrscheinlich noch mal ganz anders. Wenn man aber nur von den uns bekannten Tatsachen ausgeht, ist die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam. Oder siehst du das anders? LG luvi


luvi

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Felica, Meine nachgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ist anders verlaufen. Ohne Druck vom Jugendamt. Ich denke das Problem ist, dass die Fragestellerin nur sehr wenig von den Hintergründen bekannt gegeben hat. Im Rechtsform sollte aber auf Grundlage der dargelegten Fakten geantwortet werden, nicht auf der Grundlage dessen, was man vermutet, sonst verwirrt das nur. Und was wir in dem unten stehenden Fall wissen, ist, dass ein Mann die Vaterschaft anerkannt hat und die Fragestellerin dieser Anerkennung nicht zugestimmt hat. Was davor gelaufen ist, können wir vermuten, wissen wir aber nicht. Du gehst von anderen Voraussetzungen aus, als ich, und tatsächlich war es wahrscheinlich noch mal ganz anders. Wenn man aber nur von den uns bekannten Tatsachen ausgeht, ist die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam. Oder siehst du das anders? LG luvi


Felica

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Ja, gehe ich. Weil die TE selbst geschrieben hat das die Vaterschaftsanerkennung nur mit Druck erfolgt ist. Die Mittel die dafür zur Verfügung stehen habe ich geschrieben. Er muss um die Vaterschaft anzuerkennen, irgendein amtliches Dokument unterschrieben haben. Und damit es so weit kommt, muss die Mutter das vorher irgendwie in die Wege geleitete haben. Es muss eben nicht gleichzeitig erfolgt sein. Ob ihr das bewusst ist oder nicht. Wie ich schrieb, hat es da unter Umständen schon gelangt das die auf ein Schreiben des JA den Namen des Mannes genannt hat. Anders einfach nicht möglich hier in Deutschland. Bei uns hat auch das JA keinen Druck gemacht. Es ging mir darum das die sich eben in dem falle das eine Mutter bei Geburt ledig ist und keine Vaterschaftsanerkennung vor Geburt erfolgte, nach meinem Kenntnisstand dann immer melden.


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