Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaftsbescheinigung aus dem Audland?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwangerschaftsbescheinigung aus dem Audland?

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage da ich in 3 Tagen nach Italien fliege.. im Falle einer Schwangerschaft, könnte ich eine Schwangerschaftsbescheinigung aus dem Ausland meinem Arbeitgeber vorlegen bzw. Per Mail zusenden? Oder muss es eine in Deutschland ausgestellte sein? Da ich zum 12.08. gekündigt wurde möchte ich die Frist einhalten aus diesem Grund nicht warten bis ich wieder in Deutschland zurück bin. Vielen Dank im Voraus.


Sternenschnuppe

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Hier waren es noch andere. Bedenke dann zudem dass Du sofort zurück musst um zu arbeiten, sollte die Kündigung rückgängig gemacht werden.


Mitglied inaktiv

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Ich bin in der Altenpflege tätig… da dürfte ich gar nicht eingesetzt werden . Zudem kommt das ich eine Risikoschwangere wäre da vorher schon mal eine Konisation stattgefunden hat und ich auf Grund dessen fast eine Frühgeburt in der zweiten SS hatte.. jetzt Ende Februar eine Fehlgeburt..also weder der AG noch meine FA würde mich diesen gefahren insbesondere auch schwer heben und Infektionsgefahr aussetzen.


Mamamaike

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Hallo, Du bekommst nicht automatisch ein BV, Dein Arbeitgeber kann auch einen anderen Arbeitsplatz für Dich finden. Vor allem, wenn er Dich - so, wie Du es schilderst - unbedingt kündigen will, könnte er so handeln, daran solltest Du denken. Viele Grüße


MamaausM

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Oh weia du setzt alles dran, dass der AG dir trotz Schwangerschaft kündigen darf. In Probezeit am 16.07 zum 31.07 gekündigt .... Dann in Krankenschein zum 12.08 gekündigt.... Nun Ausland .... Dachte du willst deinen job um zu arbeiten .... So klingt das nach .....


Mitglied inaktiv

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Natürlich möchte ich den job behalten um zu arbeiten.. und wenn mein AG mir dies während der SS bieten kann dann werde ich es dankend annehmen! Allerdings wäre es meine 3. Schwangerschaft und ich arbeite nicht seit gestern in der Pflege..daher kann ich aus Erfahrung sprechen was auf mich „höchstwahrscheinlich“ zukommt! Wieso ich ins Ausland muss werde ich nicht mehr erklären.. ich bin nun mal zu diesem Zeitpunkt nicht in Deutschland! Finde es ehrlich gesagt ein wenig unpassend mir fast schon zu unterstellen das ich den AG hintergehen will! Noch einmal.. falls es der Fall ist möchte ich einfach auf mein Recht bestehen! (Würde in dieser Situation wohl jeder) Die Frage war hier auch ob es ein Attest aus dem Ausland sein dürfte oder eher nicht.. deswegen bitte ich euch Beiträge in denen ihr mich unterrichtet ob ich ein BV bekomme oder nicht bzw. Ob ich arbeiten will oder nicht, sein zu lassen.. manchmal verstehe ich nicht wieso manch einer sich das recht herausnimmt auf andere so los zu gehen obwohl er den Hintergrund bzw. Die Vorgeschichte nicht kennt…und vor allen Dingen im Recht ist. Schönen Sonntag noch…


Felica

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Du bist also trotz AU im Ausland im Urlaub? Du hast bereits eine Kündigung erhalten welche wegen Formfehler noch einmal neu ausgesprochen wurde. Wohl weil Dir der AG wegen dauernder Krankheit gekündigt hat. Es scheint aktuell das es medizinisch so ist das dein Arzt dir bescheinigen würde das du absolut komplett arbeitsunfähig bist. was im übrigen ein BV unmöglich macht, den dann MUSST du eine AU erhalten. Damit nach 6 Wochen Krankengeld. Zumal du mal erst wieder arbeitsfähig sein müsstest und dein AG gerade von dir die beste Begründung bekommt warum er dir trotz eventuell bestehender Schwangerschaft kündigen kann. So oder so, nein, ich bezweifle das der AG diese anerkennen muss. Davon ab müsstest du diese selbst bezahlen. Ist aber auch egal, weil du zwar dem AG innerhalb der Frist mitteilen musst das du schwanger bist, dieses aber erst bescheinigen musst sobald er diese Bescheinigung anfordert. Erst dann müsste er im übrigen auch für die Kosten aufkommen. Für ein BV musst du wie gesagt arbeitsfähig sein und dass bedeutete, bietet der AG dir geeignete Ersatztätigkeiten an, dann musst du diese annehmen. Kannst oder willst du das nicht, dann muss der Arzt dich krank schreiben. bedenke das der AG aktuell auch anfordern kann das eine Unbedenklichkeitsbescheinigung deines Arztes vorliegt das du trotz AU den Urlaub ins Ausland antreten darfst.


MamaausM

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Bei dieser Arroganz muss man ja bald hoffen, dass du NICHT schwanger bist. Sorry mir fehlen echt die Worte


Mitglied inaktiv

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Ihr lieben… ich bin aktuell nicht krankgeschrieben… das war gewesen.. und zwar einmalig.gekündigt wurde ich nicht wegen ständigem Kranksein.. ich war schwanger.. hatte eine Fehlgeburt , danach normal gearbeitet und plötzlich kam die Kündigung. Ich habe noch Rest Urlaub!! Den darf man ja wohl nutzen.. Zu all dem anderen möchte ich mich nicht mehr äußern.


Ani123

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Machen können Sie es, wie es beim AG kommt, nicht gut, würde ich sagen. Denn sie haben keinen Urlaub vom AG. Dann könnten sie sich aufhalten wo sie wollen. Das können sie jetzt auch, nur mit Bekanntgabe der Schwangerschaft muss ihr AG die Kündigung zurücknehmen und sie müssen sofort arbeitsfähig sein und das kann von heute auf morgen sein. So wie es scheint können sie nicht so schnell zur Arbeit erscheinen und das wäre ein Kündigungsgrund, welcher trotz Schwangerschaft gilt. So wie es scheint möchte ihr AG sie"loswerden" und wenn er mitdenkt kann er sie für ab morgen ins Büro versetzen. Er teilt es ihnen schriftlich mit. Sie lesen den Brief erst später, weil sie im Ausland sind, und schon hat er einen Kündigungsgrund. Zudem kann er sie ihre Arbeitszeit im Büro "absitzen" lassen. Und wenn er dann irgendwann merkt kann er sie immer noch ins BV schicken, welches er zu jeder Zeit wieder aufheben kann. Denn auch wenn sie im BV wären müssten sie Urlaub nehmen um zu verreisen. Allerdings habe ich noch nicht verstanden, ob sie zurzeit AU sind. Wenn ja, hat ihr Arzt der Reise zugestimmt? Ihr AG kann auch das anfordern insofern er an der AU zweifelt. Er wird bei der Krankenkasse nachfragen und die überprüfen das..


BenLau2021

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Ich finde die Antworten der anderen User auch unmöglich. Die eigentliche Frage wird von den "Experten" nie oder nur teilweise beantwortet. Statt dessen muss man sich wüste Beschimpfungen anhören/lesen. Sorry, das ich mich hierzu äußere, aber ich lese seit einem halben Jahr hier die Fragen und Antworten und könnte teilweise kotzen. Nochmals Sorry. Wer die "eigentliche" Frage nicht beantworten kann, der sollte es seinlassen! Immer auf dem BV rumtanzen, finde ich... Ich spreche es lieber nicht aus.


Felica

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Also ich blicke bei den Daten nicht mehr durch. Kein AG in der Pflege kündigt wegen einmaliger AU. Und die FG war doch im Februar. Meine ich jedenfalls so gelesennzu haben. In der 11ten SSW. Probezeit ist aber höchstens 6 Monate. Wenn der AG jetzt noch auf letzten Drücker innerhalb der Probezeit gekündigt hat, muss die FG ja zeitnah mit Arbeitsantritt gewesen sein. Wurde überhaupt irgendwann mal gearbeitet oder AU seit Februar? Dann könnte ich dem AG nämlich komplett verstehen und dann wird er wohl alles versuchen um da raus zu kommen. Was man ihm dann wohl nicht übel nehmen kann.


Mitglied inaktiv

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Meine Fehlgeburt war Ende April ! 28.04. !!


Mitglied inaktiv

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@MamaausM : das finde ich ja wohl abartig jemanden so etwas zu wünschen! Unterste Schublade! Generell müssen die Damen die sich so an mir auslassen ziemlich gefrustet sein… Überdenkt das ein oder andere mal eure aussagen.


Felica

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Was den nun? Weiter oben schreibst du Ende Februar, jetzt Ende April. Auch das mit der Kündigung verstehe ich nicht, der AG hätte diese in der Probezeit nicht begründen müssen. Er hätte die Kündigung also gar nicht verschieben müssen. Selbst wenn Ende April FG, dann bis jetzt Mitte Juli AU? Den du sagst ja Kündigung hättest du in einer laufenden AU bekommen. Und auch das du nur einmal eine hattest. Also gut 2,5 Monate krank, von allerhöchstens 6 Monate Tätigkeit? So oder so, Frage habe ich beantwortet, beim Rest bin ich jetzt raus weil für mich inzwischen unglaubwürdig.


Mitglied inaktiv

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@BenLau2021 : danke für dein Verständnis! Genau das denke ich mir auch die ganze Zeit und verstehe nicht was das soll… ich habe eine Frage an Frau Bader gerichtet und. Bekomme stattdessen Beleidigungen und teilweise echt ekelhafte Unterstellungen von Usern die ohnehin schon in einigen threads unterwegs sind und zu allem ein Kommentar ablassen. Wieso kann man nicht neutral bleiben und sich anderen Menschen gegenüber respektvoll verhalten..das ist ja wohl das mindeste. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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@Felica: ich habe nirgends geschrieben „Fehlgeburt im Februar“ sondern in beiden threads Ende April! Zum anderen wurde die Kündigung korrigiert weil es rechtlich so ist!! Auch in der Probezeit kann nicht einfach so wegen Krankheit gekündigt werden.. es muss ein wichtiger Grund angegeben werden! Da es aber eine „ordentliche „ Kündigung während der Krankheit war, war diese unzulässig! Kein Arbeitgeber würde diese einfach korrigieren wenn dies rechtlich nicht so stimmt! Also warum dieses ewige infrage stellen?? Informier dich doch einfach.. unglaubwürdig ist gar nichts an all dem… Ich habe eine Kündigung erhalten bin evtl. Schwanger was ich aber erst frühestens in 10/11 Tagen weiß.. bin NICHT KRANKGESCHRIEBEN und habe REST URLAUB! so und wenn ich schwanger sein sollte ist dies mein gutes Recht die Kündigung zurück ziehen zu lassen. Alles andere ist hier überhaupt nicht das Thema ! Ob BV oder nicht.. weswegen Kündigung etc.


MamaausM

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Und wenn du NICHT schwanger bist, kommt der AG mit seiner Kündigung durch. Da hattest du einfach Glück, das er die Kündigung abgeändert hat. Und wenn er die Kündigung trotz Schwangerschaft nicht zurück nimmt, musst du das vorm Arbeitsgericht klären lassen. Ergebnis meist Vergleich


Felica

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Ich bin in der Altenpflege tätig… da dürfte ich gar nicht eingesetzt werden . Zudem kommt das ich eine Risikoschwangere wäre da vorher schon mal eine Konisation stattgefunden hat und ich auf Grund dessen fast eine Frühgeburt in der zweiten SS hatte.. jetzt Ende Februar eine Fehlgeburt..also weder der AG noch meine FA würde mich diesen gefahren insbesondere auch schwer heben und Infektionsgefahr aussetzen. von Bella6385 am 01.08.2021, 14:34 Uhr Deine Worte, FG Ende Februar Bezüglich Kündigung in der Probezeit: https://www.arbeitsrechte.de/kuendigung-in-der-probezeit/ Also nein, der AG hätte gar kein Grund nennen müssen und hätte das besser auch ohne Nennung des Grundes getan. Ein wichtiger Grund muss nur außerhalb der Probezeit vorliegen.


MamaausM

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Frage mich sowieso wie die AP aus dem Ausland Widerspruch gegen die Kündigung einlegen will beim Amtsgericht, wenn der AG die Kündigung nicht zurücknimmt. Die Frist läuft schon längst Aber da stimmt so einiges im zeitlichen Ablauf


Felica

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Ich habe das so verstanden das sie in Italien dann zum FA will, der soll die Schwangerschaft bescheinigen und diese Bescheinigung will sie dann dem AG schicken um zu beweisen das sie schwanger ist. Nur, Schwangerschaft ist kein Notfall, die KK wird also wenig begeistert sein wenn da eine Rechnung eines italienischen Frauenarztes reinkommt welche sie dann zahlen sollen. Davon ab muss der AG wie gesagt erst für die Kosten einer Bescheinigung aufkommen wenn er diese extra anfordert. Zumal diese nicht nötig ist, einfach dem AG mitteilen das eine mögliche Schwangerschaft vorliegt, man die Bescheinigung nachlegt sobald der FA diese bestätigen kann. Was sowieso eigentlich vor der 5ten oder 7ten SSW nicht möglich ist. Den erst der US bestätigt die Schwangerschaft, nicht ein positiver Test.


MamaausM

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Naja wenn der AG ihr Böses will, akzeptiert er keine Bestätigung der Schwangerschaft und dann sitzt sie im Ausland..... Und da sie ja weiter dort beschäftigt sein möchte, muss sie dann vor das Arbeitsgericht.... Diese Frist läuft schon ab Zugang der Kündigung.


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