Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger und Insolvent?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger und Insolvent?

Tinker28

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Hallo liebe Frau Bader, Ich bin ein wenig verzweifelt. Seit 8 jahren bin ich angestellt in eienr firma und seit 4 Jahren mit 20% an diesem Familienunternehmen beteiligt. Nun weis ich seit 3 wochen das ich Schwanger bin und die warscheinlichkeit das unser Familienbetrieb insolvent geht ist inzwischen bei 50/50. (die letzten 2 monate hatten wir di ehoffnung das es doch wieder berg auf geht aber langsam glaube ich das wir uns das alles einfach nur noch shcön reden :( ) Was genau würde mir denn zustehen wenn wir wirklich in 3 monaten insolvent anmelden würden? Denn Leider gottes ist tatsache das mein mann sehr gut verdient, aber durch unseren hausbau würde das geld von ihm alleine absolut nicht reichen :/ Ich hoffe sie können mir da helden vielen dank im vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Das ist aber problematisch und wird von vielen Ämtern anders gehandhabt. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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wenn du arbeitslos wirst, steht dir arbeitslosengeld1 zu, du stehst dem arbeitsmarkt ja zur verfügung, vll findest du ja auch schwanger einen job. elterngeld berechnet sich auch nach deinem einkommen im jahr vor der geburt. worum genau sorgst du dich??? wenn dein mann sehr gut verdient, muß halt der hausbau hintenanstehen, vorrangig bist dann du und das kind. als "leider gottes" würde ich das nicht sehen. so ganz von jetzt auf gleich kommt ja eine schwangerschaft nicht.....


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