Michelle121
Hallo. Ich bin in der 4ten Woche Schwanger und zur Zeit noch in Anerkennungsjahr. - Bekomme Monatlich ein Netto Einkommen von 1.200 und mein Vertrag läuft bis zum 31.07 Meine Frage ist, wenn ich durch das BV oder Beschäftigungsverbot nicht mehr arbeiten darf und somit mein Anerkennungsjahr nicht fertig mache, welches Geld ich dann bis zum Mutterschutz bekomme und auf welches Geld ich Anspruch habe? Habe die Erzieher Ausbildung abgeschlossen und würde erst in 2 Monaten mein Anerkennungsjahr abschließen, somit habe ich bis auf einen 450€ Job noch keine vollen 12 Monate gearbeitet. Mein Partner, mit welchem ich Ende des Jahres zusammen ziehe und welcher Netto 2.4 verdient, hat die Befürchtung, dass ich garkein Anspruch auf Geld habe. Liebe Grüße
Hallo, wenn der Vertrag Ende Juli abläuft, sind Sie arbeitssuchend. Aber das auch nur, wenn kein allgemeines BV vorliegt. Ansonsten stehen Sie dem Arbeitsmarkt nämlich nicht zur Verfügung.Dann haben Sie ein Problem. Ist es ein BV vom AG, ist es unproblematisch. Sie müssen sich dann eben schnellstens arbeitssuchend melden und bekommen ArbGeld 1, wenn die Anwartschaften erfüllt sind. Liebe Grüße NB
mellomania
Was ist danach? Ab 1.8 ? Ich würde die 2 Monate fertig machen und gut. Die Schwangerschaft ist ja noch nicht mal sicher, es kann noch viel passieren. Und 2 Monate sind überschaubar. Vorher wird da auch selten was bestätigt o.ä.. In einem bv erhält man das was man ohne bekommt. Wie arbeitest du ab 1.8?
Michelle121
Ich bin momentan gesundheitlich nicht in der Lage zu arbeiten. Ab 1.8 arbeite ich garnicht
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