Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schulgesundheitsrecht?

Frage: Schulgesundheitsrecht?

Noahs

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Liebe Frau Bader, aufgrund einer Nussallergie trägt mein Sohn immer ein Notfallset mit sich, auch in der Schule. Bisher war es immer so geregelt, dass im Falle eines Notfalls (Anaphylaktischer Schock), die Lehrer oder Betreuer einen Notfallpen verabreichen dürfen (in den Oberschenkel ). Vor kurzem wurde mir jedoch mitgeteilt, dass aufgrund neuer Regelungen dies so nicht mehr gehandhabt werden kann. Den Pen muss mein Sohn sich selbst verabreichen. Ich frage mich, wie mein Sohn im Schock- oder bewusstlosen Zustand das anstellen soll. Er ist erst 9 Jahre und ich bezweifle, dass er im Akutfall schnell und überlegt reagieren kann. Sehen Sie hier eine Möglichkeit? Mit herzlichen Grüßen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Eine Verpflichtung zur Medikamentengabe im Rahmen des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses besteht für Lehrer und Erzieher grundsätzlich nicht. Dennoch haben einige Länder Regelungen für das Lehrpersonal getroffen, die dies ermöglichen. Meist werden hierfür Punkte festgelegt, die erfüllt sein müssen. Dazu gehören ein Attest des behandelnden Arztes zur Bestätigung der Allergie, eine Übertragung der „Personensorge“ im Hinblick auf die Medikamentengabe von den Eltern auf die Lehrer sowie genaue Vorgaben zur Gabe der Medikamente. Wenden Sie sich an den deutschen Allergie- und Asthmabund, die können Ihnen sagen, in welchem Bundesland es wie gehandhabt wird. http://www.daab.de/ Liebe Grüße NB


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