Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schuleingangsuntersuchung mit 4 Jahren?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schuleingangsuntersuchung mit 4 Jahren?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen in Hessen. Vor wenigen Tagen haben wir ein Schreiben der Grundschule unseres Schulbezirks bekommen, in dem steht, dass alle "vom 2.7.2014 bis einschließlich 01.07.2015" geborenen Kinder bereits "in den Monaten Februar/März 2020 durch Anmeldung erfasst" werden müssten. Mein Sohn (*Anfang Juni 2015) ist 4 Jahre alt. Die hiesige Grundschule hat eine Eingangsstufe (Schulbeginn mit 5 Jahren), die er aber nicht besuchen soll. Wir fühlen uns ziemlich überrumpelt. Ich verstehe folgende Passage "Die Eltern erhalten im Jahr zuvor ((vor Einschulung)) ein Schreiben von der für den Schulbezirk zuständigen Grundschule mit der Bitte, das Kind zu einer bestimmten Zeit vorzustellen und die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung mitzubringen. Die Termine finden im März/April des Jahres statt, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht." (https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/schulanfang) so, dass die Kinder erst im Jahr der Einschulung zur Schuleingangsuntersuchung müssten. Die Formulierung ist aber etwas missverständlich. Verstehe ich da etwas falsch? Die Grundschule beharrt nach meiner Nachfrage darauf, dass mein Sohn angemeldet werde müsse. Dabei wird das vermutlich zu einer Wiederholung der Untersuchungen in 2021 führen, und wir ziehen ohnehin wahrscheinlich um bzw. werden ihn an einer anderen Schule anmelden. Viel Aufwand für nichts. Liegt die Schule richtig oder können wir die Anmeldung bzw. Gesprächstermin und schulärztl. Untersuchung in 2020 verweigern? Vielen Dank! nnmm


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich stimme meinen Vorrednerinnen zu. Schaden wird es nicht, vllt findet man Schwachstellen, die man bis zum wirklichen Schulbeginn beheben kann. ich sehe hier auch eine Pflicht Ihrerseits. Liebe Grüße NB


Tini_79

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Die Formulierung ist doch unmissverständlich: "...finden im März/April des Jahres statt, das dem Beginn der Schulpflicht *******vorausgeht*****." Das Jahr, dass 2021 vorausgeht, ist 2020. Dass ihr bald wegzieht, kann ja niemand wissen und solange das nicht mit einer Ummeldung offiziell ist, wird das auch niemanden interessieren. Hier muss das Kind an der Untersuchung teilnehmen, selbst wenn eigentlich feststeht, dass es nicht eingeschult wird. Sogar der autistische Sohn einer Kollegin sollte dorthin. Auch der Termin in der Schule ist verbindlich, selbst wenn z.B. eine Privatschule besucht werden soll.


cube

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Ich denke nicht, dass ihr das verweigern könnt. Aber was wäre denn so schlimm daran? Dann macht er halt die Untersuchung mit. Davon erleidet er ja keine Schaden und diese Schuleinganguntersuchung oder auch der Schultest ist keine Tagesfüllende Aktion. Und: es kann auch sehr rechtzeitig erkannt werden, welche Kinder evt. Sprach-Förderung benötigen oder sonstige Förderungen. Da ihr eine Vorschule habt, wird vermutlich geprüft werden sollen, welche Kinder dafür in Betracht kommen - was ja aber nicht heißt, dass ihr einer solchen Beurteilung folgen müsstest. Letztendlich soll es den Kindern wohl nutzen, die im KiGa sonst unterfordert wären. Ich weiß, euch nutzt das jetzt nichts, aber dennoch mal so zum Vergleich: hier gibt es keine Vorschule/Vorschulklasse - die Kinder müssten dann entweder vorzeitig eingeschult werden (Regelunterricht, nicht Vorschule!) oder bleiben trotz latenter Unterforderung im KiGa und langweilen sich dort zu Tode. Ok, für euch kommt die Vorschule nicht in Frage - aber soo schlecht finde ich das Prinzip nicht.


Felica

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ist normal und auch gut so. Denn wenn dein Kind noch wo Baustellen hat, kann es noch bis zur Einschulung Förderung erhalten. wenn das erst in dem Jahr vor Schulbeginn auffällt, ist es fast zu spät. Man kann locker 3-6 Monate rechnen bis dann die Förderung anläuft, da kann man dann bis zum Schulbeginn keine Fortschritte mehr erwarten.


Lulu2017

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Hallo, wir haben dieses Jahr auch in Hessen eingeschult und natürlich sind die Eingangsuntersuchungen nicht im Jahr davor. Du sollst lediglich das Kind im Jahr davor anmelden, da es einige Kinder gibt die zu diesem Zeitpunkt kein bzw. sehr schlechtes deustch sprechen, soll festgestellt werden ob es Förderbedarf gibt. Die Schuleingangsuntersuchung ist dann im Jahr der Einschulung. LG Lulu


Mitglied inaktiv

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Hallo an alle Antwortenden, danke für die Einschätzungen. Aber mich interessiert nur die rechtliche Situation. Ich möchte zu nichts genötigt werden, wenn ich rechtlich gar nicht dazu verpflichtet bin. Die Schule klärt in ihrem Schreiben leider nicht gut auf. Im Schreiben steht z.B. "Inwieweit Gründe gegen eine Aufnahme mit 5 Jahren sprechen, wird im persönlichen Gespräch im Januar 2020 erörtert." Ich fühle mich da latent entmündigt, denn es wird bei solchen Aussagen übergangen, dass eine Schulpflicht erst ab 6 Jahren besteht und ich darüber als Erziehungsberechtigte auch nicht diskutieren muss. (Mein Sohn ist im übrigen sehr gut entwickelt und würde sich in der Kita nicht langweilen, sie unternehmen viel und es gibt Vorschul-Übungen im 6. Lebensjahr.) an Tini: Nein, so eindeutig formuliert ist das nicht, eigentlich steht da klar, dass man im VORJAHR VOR DER EINSCHULUNG ein Schreiben der Schulbehörde bekommt. Bei uns sind es 2 Jahre! Die Formulierung danach ist erst sprachlich unklar. an Lulu: Doch, doch, es soll im kommenden Januar 2020 ein Gespräch geben und im März 2020 eine ärztliche Untersuchung.


Felica

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Doch die sind im Jahr zuvor. Hier waren die vorgezogenen Testungen im Frühling wenn ich mich nicht irre. Wir mussten nicht hin weil Förderung schon lief. Im November dann die Anmeldungen in den Grundschulen und erst im Frühling dann die reguläre Schuleingangsuntersuchung wer noch nicht an der vorgezogenen teilgenommen hatte.


Felica

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Schulpflicht besteht nicht erst mit 6 Jahren sondern je nach Stichtag durchaus schon vorher. Wenn dein Kind vor diesem Stichtag 6 Jahre alt wird im laufenden Schuljahr, dann muss er schon mit 5 Jahren eingeschult werden. Außer du bekommst eine Rückstellung durch. Wenn eure aber schon so fit ist, ist das weniger zu erwarten. Hier ist Stichtag der 30.09, alles was davor 6 wird muss eingeschult werden. Wer zwischen 1.10-31.12ten 6 wird kann eingeschult werden auf verlangen.


Lulu2017

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Hallo, jetzt verstehe ich was du meinst. Eure Schule hat eine Eingangstufe und somit 5 Jahre Grundschulzeit. Rein rechtlich kann ich dir da nicht helfen, sorry.


cube

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bzw. zu etwas genötigt, was du nichts willst bzw. wozu du keine Veranlassung siehst, weil du dein Kind eh nicht vorzeitig einschulen lassen willst. Aber: gemäß Hessischem Schulrecht/Gesetz ist diese Untersuchung einfach vorgesehen, um möglichen Förderbedarf in einer Vorschulklasse aufzufangen. Und da können die Eltern eben nicht einfach hingehen und sagen "hat Kind nicht und deswegen kommen wir nicht". EUER KInd benötigt keine Vorschule - ok. Aber es wird genug Eltern geben, die einfach nicht wahrhaben wollen oder gar nicht mitbekommen, dass es notwendig wäre. Und deswegen werden eben alle Kinder eingeladen und haben teilzunehmen. Es geht also nicht darum, euch etwas aufzunötigen - es geht darum, allen Kindern die gleichen Chancen zu ermöglichen, zB durch rechtzeitige Förderung. Und da dies ein amtlichen Schreiben ist, stehen eben nicht sämtliche Dinge darin aufgeführt, die für einzelne Eltern/Kinder dann unter Voraussetzung xy oder ab oder oder folgen könnten. Das würde nämlich kein Mensch mehr verstehen. Sieh das Schreiben doch nicht als Affront oder Entmündigung - es ist ein ganz normaler Vorgang, der einfach sachlich nur die Fakten nennt und gut is. Du weißt doch bereits, dass du dein Kind nicht in die Vorschule geben muss - also besteht doch eigentlich gar kein Grund, sich von einem Amtsschreiben, dass für ALLE gleich ist, so entmündigt zu fühlen.


Lulu2017

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Hier geht es um eine Schule mit Eingangstufe, deshalb sind die Untersuchungen ein Jahr früher. In der Regel sind diese aber im Jahr der Einschulung. Der AP geht es darum ob das Kind an einer Untersuchung teilnehmen muss obwohl es die Eingangstufe nicht besuchen soll. Die Frage ist also ob eine Eingangstufe verpflichtend ist, was ich nicht glaube und wenn nicht warum dann eine Untersuchung stattfinden muss die normalerweise ein Jahr später wäre.


Felica

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Das hatte ich schon gelesen. Aber selbst in den Gemeinden wo es keine Eingangsstufe gibt wird mit 4 Jahren oft eine vorgezogene Schuleignung gemacht. Jedenfalls in anderen Bundesländern. Davon ab geht es gar nicht darum ob das Kind dann in die Eingangsstufe gehen muss. Kind ist 06.15 geboren, heißt mit Schuljahr 2021/2022 ist es schulpflichtig. Und da wird er hier in NRW schon vorgezogen beprüft, damit nämlich eine evtl Förderung noch greifen kann. Einfach weil er extrem jung ist wenn er eingeschult wird. Würde er erst im Januar 22 seinen 6ten Geburtstag feiern, hätte er ganz normal die Eignungsprüfung im Frühling21.


Lulu2017

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Mag ja sein das es in NRW so ist aber nicht in Hessen. Das ist nun mal überall anders. Und da nützt ihr das nichts wenn du schreibst es ist in anderen Bundesländern so. Es geht hier auch nicht um den Sinn und Nutzen, sondern ob es rechtlich verpflichtend ist oder nicht. Er wird nunmal erst 2021 schulpflichtig und dann sind die Untersuchungen auch 2021.


Felica

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Aber die Anmeldung zur Schule ist im nächsten Frühjahr und da sie anscheinend aktuell in dem Einzugsbereich dieser Schule wohnen und scheinbar keine Schulwahl haben, muss sie eben im Zweifel das Kind auch in die Eingangsstufe geben. Die nehmen nämlich die 5jährigen auf. Und die Prüfung darauf ist nun mal dann wenn auch angemeldet werden muss. Anmeldung erfolgt also 1,5 Jahre !!! vor Schulbeginn. Kann man übrigens alles nachlesen: https://www.schulferien.org/deutschland/einschulung/hessen/ Vorteil der freien Schulwahl in NRW. Hier kann man sich die Grundschule aussuchen, in Hessen eben nicht. Also hat sie aktuell gar keine Wahlfreiheit. Dafür bedeutet es hier das man unter Umständen die 4 Grundschuljahre in 5 Jahren durchläuft, gerechnet ab dem Jahr wo man 6 wird. Hier haben einige Grundschulen nämlich 5 Jahre statt 4. fangen aber im Gegensatz zu Hessen nicht früher an.


Lulu2017

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Die Frage war ja ob die Eingangstufe Pflicht ist, dann wäre die Untersuchung 2020, das stimmt, gebe dir da vollkommen recht. Da kenne ich mich einfach nicht genug aus, möglich das es in dem Schulbezirk Pflicht ist.


cube

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Nein, sie ist keine Pflicht. Aber die Testung dient dazu, evt. Förderbedarf rechtzeitig zu erkennen. Und daher ist die Teilnahme an der Testung/Untersuchung verpflichtend. Weil die Eltern eben nicht selbst einfach entscheiden sollen, dass es nicht notwendig ist ihr Kind zB sprachlich zu fördern. Und ja, viele Kinder machen dann den Test und alles ist ok und die Eltern denken "hab ich doch gesagt - völlig unnötig, das unser Kind kommen musste". Und viel Kinder machen den test, zeigen Schwächen und die Eltern sagen "huch, hab ich gar nicht so gesehen". Und manche Eltern würden gar nicht erst teilnehmen und das Kind muss es hinterher evt. ausbaden. Um das zu verhindern, gibt es den vorgezogenen Test. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder? Darüber kann man sich nun aufregen und sich gegängelt fühlen - oder sich bequem zurück lehnen und sich darüber freuen, dass das eigene Kind ganz sicher gut abschneiden wird.


mellomania

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dass das mit vier schon passiert. wenn defizite da sein sollten, wie sprachprobleme etc dann kann JETZT interveniert und geholfen werden. wann soll das ansonsten passieren? mit 6? war hier auch so und ich finde es richtig und gut. wenn ihr wegzieht, gilt der Bescheid den ihr erhalten habt bei der Einschulung. am Termin der Anmeldung wird erneut geschaut. verstehe ehrlich gesagt dein problem nicht. sei doch froh dass es diese regelung gibt und die kinder, die probleme haben, unterstützt werden können, dass die defizite dann bei schulbeginn behoben sind wenn es gut läuft.


mellomania

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nein. wir haben keine eingangsstufe und bei uns war es ebenfalls mit vier. bei beiden kindern. wohnen in bawü


Lulu2017

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Warum so emotional cube? Es geht in der Frage nur um das rechtliche und da kann ich verstehen wenn man fragt wieso eine Untersuchung stattfinden muss wenn das Kind die Eingangstufe nicht besucht. Sie wird schon ihre Gründe haben und sicher ist damit manchen Kindern auch geholfen. Aber in einem so jungen Alter machen Kinder noch große Sprünge, wo es genauso hätte sein können das Kind keinen Förderbedarf gehabt sondern nur Zeit gebraucht. Heutzutage ist man auch oft übereifrig was Therapien betrifft. Zum Schluss ist das auch nur eine Enpfehlung und kein Zwang, weil eben nicht ein Arzt oder die Schule über Förderbedarf entscheidet sondern die Eltern.


Lulu2017

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In Hessen wird im Jahr der Einschulung die Untersuchung durchgeführt, nur bei der Eingangstufe ein Jahr vorher, mag also sein das es in anderen Bundesländern üblich ist, in Hessen aber nicht.


mellomania

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hier ist die eigenltiche einschulungsuntersuchung im dezember (mit der anmeldung) aber eben mit vier im kiga vom gesundheitsamt...


Lulu2017

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Wir hatten letztes Jahr im Anmeldung, im April Untersuchung und im Mai Kennenlerntag, alles sehr kurz vor der Einschulung, zugegeben. Aber die Tests wären für 4jährige auch nicht machbar gewesen, wobei diese auch nicht einheitlich sind, sondern sogar von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Deshalb stehe ich dem Ganzen auch etwas kritisch gegenüber. In Landkreis A hätte das Kind Föderbedarf, in Landkreis B nicht, weil andere Tests.


mellomania

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die tests mit vier sind bei uns auch andre als die beim anmelde termin selber. im kiga test wird geschaut ob das kind gut hört, wie wörter ausgesprochen werden, ob es gut sieht, ob es sich kleine reihenfolgen merken kann. beim anmeldetest selber wird es auf 6 jährige gemünzt. bildergeschichte in richtige reihenfolge bringen, käfer mit punkten von 1 bis 6 in richtige reihenfolge bringen, kind mit luftballon malen...


Felica

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lese mal bitte was ich geschrieben habe, danke


Lulu2017

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Bei uns gab es Tests auf Zeit aber ohne dem Kind vorher davon was zu sagen. Richtige Symbole zuordnen, jeweils nur einen Versuch und auf Zeit, war eins falsch oder das Kind hat deren Meinung zu lange gebraucht wurde weiter geblättert und noch ein Falsch hingedonnert. Es mussten z.B. Pfeile mit Federn gemalt werden, unterschiedlicher Grössen., usw. Im Zahlenbereich bis 20 erkennen wieviel Gegenstände auf einem Bild sind ohne zu zählen. Und wenn ich dann höre was andere eine Stadt weiter machen mussten, frage ich mich doch wie aussagekräftig diese Tests sind. Nur mal so am Rande weil jeder hier darauf pocht wie wichtig es doch wäre damit den Förderbedarf zu erkennen.


Felica

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Lese mal bitte den Link zu Hessen den ich geschickt habe. Die Anmeldung an den Schulen erfolgt 1,5 Jahren vor Einschulung. Heißt die Userin muss jetzt im März ihr Kind in der ihr zugewiesenen Schule anmelden, für das Schuljahr 2021/2022. Dabei erfolgt dann auch die vorgezogene Eingangsuntersuchung. In ihrem Fall deshalb, weil sie im Bereich einer der 50 Grundschulen liegt die nicht erst mit 6 Jahren einschulen, sondern mit 5 Jahren da dort eben die Grundschule über eine Eingangsstufe verfügt. Für diese Grundschulen scheint die Schulpflicht auf 5 Jahre heruntergestuft worden zu sein. Die hat also keine Wahl. Zumal auch nicht steht das die Schulpflicht in Hessen mit 6 beginnt sondern es steht dort in der Regel. Zitat: In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über diesen wichtigen Termin informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht. Zitat Ende Bezüglich Eingangsstufen: Rund 50 Grundschulen in Hessen haben eine Eingangsstufe. In die Eingangsstufe werden fünfjährige Kinder aufgenommen. Die beiden Jahre in der Eingangsstufe ersetzen das erste Schuljahr. Ein Team aus Lehrerinnen und Lehrern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen betreut die Kinder während dieser Zeit und führt sie an das Lernen und Arbeiten im Unterricht der Grundschule heran. An den zweijährigen Besuch der Eingangsstufe schließen sich die Klassen 2 bis 4 an, so dass die Grundschulzeit insgesamt fünf Jahre beträgt. Da man anscheinend in Hessen nicht, wie in anderen Bundesländern, die freie Schulwahl hat sondern das Kind zur nächsten Grundschule gehen muss, hat die Userin wie gesagt solange wie sie im Einzugsbereich dieser Grundschule liegt keine wirkliche Wahl. So jedenfalls verstehe ich das wenn man sich mal in Ruhe das durchlist.


Lulu2017

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Stimme ich dir zu. Hatte nur auf einer anderen Seite gelesen, da steht 5 Jährige können eingeschult werden, müssen aber nicht da allgemeine Schulpflicht erst mit 6 besteht. Ich verstehe aber was du meinst und denke sie wird es so hinnehmen müssen, rechtlich kann ich das aber nicht beurteilen. Ich würde mich dem auch fügen, aber ich kann auch gewisse Bedenken verstehen. Ist aber wie gesagt nur meine persönliche Meinung.


mellomania

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und haben KEINE freie wahl. außer die pflichtschule wäre eine gemeinschaftsschule, dann könnten wir sagen, nein und könnten das kind in der benachbarten schule anmelden. es gibt immer die möglichkeit eines schulbezirkswechsels, der muss aber begründet sein. entweder z.b. die andre schule bietet montessori z.b. an oder arbeitsplatz der eltern. aber freie wahl an sich haben wir auch erst in den weiterführenden


Mitglied inaktiv

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Wir haben insofern Wahlmöglichkeiten, als dass mein Sohn auch zu einer Waldorfschule oder einer anderen privaten Schule gehen könnte oder ggf. auch sogenannte wichtige Gründe den Wechsel zu einer anderen staatlichen Grundschule erlauben könnten.


malini

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Ich versteh den ganzen Aufriss nicht wirklich. Bei uns in Bayern wird wahrscheinlich auch flächendeckend die Schuleingangsuntersuchung mit 4 eingeführt. Auch mit der Begründung, eventuelle Probleme früher zu erkennen. Wir haben sie auch mit 4 machen lassen und es war total ok.


Mitglied inaktiv

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Und ich kann nicht verstehen, dass es hier bald 30 Antworten gibt. Ich habe Frau Bader geschrieben uns es ging um eine rechtliche Auskunft. In Hessen gibt es keine flächendeckende Schuleingangsuntersuchung mit 4. Es geht hier um einen speziellen Fall, der mit einer Doppelung der Untersuchungen verbunden ist (mit 4 und 5). Ich habe überhaupt keine Sorgen, was die Untersuchungssituation angeht, aber es kostet nunmal zusätzliche Arbeits- und Kindergartentage.


Mitglied inaktiv

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PS: Aber auch der nötige Zeitaufwand stört mich nicht wirklich. Ich bin eine Person, die über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt sein will. Dass es nicht allen so geht, das mag ja sein.


cube

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Ok, dann lies doch bitte einfach mal auf der Schulrechtsseite deines Bundeslandes nach. Dort steht das, was ich dir auch schon geantwortet habe. Und letztendlich hat die Dame vom Schulamt? dir doch auch schon gesagt, dass du erscheinen musst bzw. solltest. Und wenn du jetzt dennoch unbedingt nicht teilnehmen willst, weil das dein gutes Recht ist, dann lies hier nach https://www.bundestag.de/resource/blob/412202/9c84e4671c28c3a6456a54e039b00e8f/wf-ix-153-05-pdf-data.pdf und berufe dich auf die für Hessen nicht ganz eindeutig geregelte Pflicht zur Teilnahme von noch nicht schulpflichtigen Kindern und mach dich gerne jetzt schon unbeliebt, nur um deine Rechte durchzusetzen. Wobei selbst der Bundestag davon ausgeht bzw. es so beurteilt, dass hier "handwerklich" einfach nicht ganz eindeutige Formulierungen gewählt wurden. Da hast du dein Schlupfloch, um auf dein Recht der Verweigerung zu bestehen. Weißt du, alle Kinder sollen teilnehmen, um denjenigen, die Förderbedarf haben, rechtzeitig helfen zu können. Aber hey, wenn dein Kind über jeden Zweifel erhaben ist ...


Felica

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Aber dann lese doch einfach mal den Link. Da steht alles drin. Mehr kann man nun wirklich nicht mehr machen. Da steht doch geschrieben das euer Kind sich nächstens Jahr anmelden muss !!!. Wohnt ihr im Einzugsbereich einer der 50 Grundschulen welche mit dieser Sonderklasse starten, dann beginnt die Schulpflicht dort mit 5 Jahren. Wenn ihr nicht im Einzugsbereich dieser wohnt, dann mit 6 Jahren. Ob ihr die Untersuchung machen müsst ein Jahr vorher wenn klar ist, euer Kind geht auf keine städtische Schule fragt man dann am besten persönlich an beim örtlichen Schulamt. Gerade wenn du ein Mensch bist der über Rechte und Pflichten aufgeklärt sein will, was ich im übrigen auch bin, list man sich doch selbst ein. Jedenfalls mache ich das immer so, hat den Vorteil man kann wirklich gezielt Fragen stellen vor Ort und Zuständigkeit und kann nicht so leicht abgewimmelt werden. War gerade sehr praktisch beim Thema EG für mich.


Mitglied inaktiv

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Hallo Felica und andere eine Schule ändert nichts an der Schulpflicht. Diese beginnt auch dort erst mit 6 Jahren. Sie nehmen auch 6jährige Kinder auf (laut Direktorin). Deswegen frage ich mich dann schon, weshalb man sein 4jähriges Kind dennoch "pro forma" anmelden muss. Ich habe die Frage hier gestellt, um eine unabhängige Antwort zu erhalten. Von "Amtspersonen" oder Leuten mit bestimmten Interessen (Schulpersonal) bekommt man diese nicht immer. Ich bin selbst auf eine freie Grundschule gegangen, ohne Lerndruck o.ä. . Dort haben viele Kinder mit 8 Jahren noch nicht richtig lesen und schreiben können. Später waren sie dennoch gute SchülerInnen auf den weiterführenden Schulen. Das zum "wir müssen immer früher kontrollieren" usw. - System. Dennoch möchte ich keinesfalls abstreiten, dass es Kinder gibt, die im Kleinkindalter mehr Hilfe usw. benötigen würden. Ob dieses Problem allerdings so gelöst werden kann? Das kann ich nicht beurteilen. Tschüß


Mitglied inaktiv

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Ergänzung: https://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2014-09/frueheinschulung-bildungssystem dort: Kritik an der Einschulung mit 5. Intention war wohl auch der Wirtschaft früher Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Von wegen es ginge nur um die lieben Kinder. "Pisa-Sieger Finnland schult erst mit sieben ein"


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