Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schulbuchausleih

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schulbuchausleih

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader ! Bei meiner Tochter ( 2. Klasse ) ist ein von der Schule ausgeliehenes Buch für den Unterricht leicht beschädigt . Jetzt verlangt die Schule den vollen Preis für dieses Buch . Muß da nicht etwas abgezogen werden , weil das Buch ja schon 1 Schuljahr in Gebrauch war ? Ich meine wenn es 100% in Ordnung wäre und man würde es verkaufen würden sie ja auch nicht den Neupreis bekommen sondern nur den Zeitwert lg ...anonym...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, aber der Schaden ist ja, das ein neues gekauft werden muss. Haben Sie keine Haftpflicht? Praktisch habe ich mit solchen Fällen keine Erfahrung, bei uns in Rh.-Pfalz muss man alle Bücher kaufen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Kenne sowas nur noch aus meiner Schulzeit in Ba-Wü. Wurde ein geliehenes Buch beschädigt mussten die Eltern (Haftpflicht)den Zeitwert bezahlen. Das traf allerdings nur zu, wenn dieses Buch vorher schon von anderen Kindern genutzt wurde (also 2 oder 3.Hand). Wurde ein Buch beschädigt, dass zu Beginn des Schuljahres neu war, so wurde von den Eltern der Gesamtwert verlangt, da dass Kind das Buch unsachgemäß behandelt hat. Bei wirklich kleinen Beschädigungen, die die Weitergabe an ein weiters Kind nicht verhindert wurden die Eltern nicht zur Kasse gebeten. LG Nadine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.