Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage hier hinpasst, aber einen Versuch ist es allemal wert: Ich möchte mein Kind für nä. Jahr für die Schule anmelden (Ba_Wü). Allerdings lebe ich noch nicht in dem Ort, in dem ich es anmelden möchte, habe dort aber einen Zweitwohnsitz. Muss ich nun dort hinziehen, bevor mein Kind eingeschult wird, oder funktioniert das auch über den 2. Wohnsitz??? und wenn ich umziehen muss... in welchem Zeitraum? Vielen dank für Ihre Bemühungen!
Hallo, zu Beginn des Schuljahres müssen Sie dort mit ERstwohnsitz wohnen. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld