Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Fr. Bader, bisher habe ich bei uns den Winterdienst übernommen, bin nun aber mit dem 2. Kind im letzten Schwangerschaftsdrittel und habe festgestellt, dass ich es körperlich nicht mehr schaffe, den Schnee zu räumen (Neigung zu vorz. Wehen). Ist es ausreichend, wenn mein Mann vor und nach der Arbeit räumt oder muss ich jemand externen beschäftigen. Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank für ihre Antwort, Helge
Halo, inwiefern haben Sie die Winterpflicht übernommen? Vertragich? Rechtlich? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, wohl rechtlich, wenn uns das Grundstück gehört, oder? LG, Helge
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