Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin leider völlig verzweifelt. Gestern habe ich festgestellt, daß im Zimmer meines kleinen Sohnes (17 Monate) Schimmelbefall aufgetreten ist. Seine Matratze und sein Lattenrost ist auch schon befallen. Als er ca. 1/2 Jahr alt war, hat er chronisches Bronchialasthma bekommen. Jetzt glaube ich, daß es dadurch ausgelöst wurde. Ich wohne schon seit 10 Jahren in dieser Wohnung, bei Einzug war auch schon Pilz vorhanden. Zur Zeit lebe ich von der Sozialhilfe (da Alleinerziehend). Nun meine Frage: Kann ich die Wohnung fristlos kündigen? Habe ich ein Recht darauf, diese Wohnung sofort zu verlassen und würde das Sozialamt für ein Untermietsverhältnis bei einem Bekannten weiterhin die Miete zahlen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ihre völlig aufgelöste Britta
Liebe Britta, wenden Sie sich unverzüglich an den Kinderarzt, nur er kann beurteilen, ob eine erhöhte Gefahr da ist. Im Notfall müssen Sie sich sofort an das Sozialamt wegen Zuweisung einer anderen Wohnung wenden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, bei Deiner Frage kann ich Dir eigentlich nicht helfen, doch möchte ich Dir gerne einen guten Tip geben. Mach auf JEDENFALL Fotos von den Schimmelecken sowie von dem Bett Deines Sohnes. Dann hast Du Beweise wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Gruß
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?