Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Scheidungsjahr - Beleidigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Scheidungsjahr - Beleidigung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, habe hier eine Frage zu einem sehr pikanten Thema aus meinem Freundeskreis. Ich hoffe ich schaffe es so allgemein wie möglich zu formulieren. Personen A und B befinden sich im Trennungsjahr waren 20 Jahre verheiratet. Beide üben das gemeinsames Sorgerecht aus. A spricht schlecht über B gegenüber Dritte. Diese Äusserung ist sehr verletzend und rufschädigend für B. A äussert sich über eine unwahre angebliche persönlichen Neigung/Philie von B. B ist am Überlegen, ob B deswegen eine Anzeige wegen Beleidigung bzw. Verleumdung stellen soll. B ist sich unsicher, ob durch eine Anzeige gegenüber A Nachteile beim Scheidungsprozess (Umgang, Sorge) entstehen könnten. , weil evtl. Staatsanwaltschaft oder JA eingeschaltet werden könnten. 1. Handelt es sich hierbei um Verleumdung oder üble Nachrede? 2. Muß B damit rechnen, dass B Beweise oder Gutachten erbringen muß, um das unwahre Gerücht zu entkräften - wenn B eine Anzeige wg. Verleumdung(?) gegen A stellt? 3. Oder ist A in der Beweispflicht? 4. Geht die Staatsanwaltschaft und das JA solchen Vorwürfen nach. - Muß B damit rechnen, dass B mit äussern einer Anzeige sofort Nachteile beim Umgang entstehen. Ich wäre Ihnen vorab sehr dankbar über jede Information


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Das ist doch im Ergebnis unerheblich u hängt davon ab, ob die Aussage stimmt 2. Strafrecht hat nichts mit Zivilrecht (=Scheidung= zu tun 3. Im Strafrecht gibt es keine Beweispflicht Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Wenn B es geschickt macht, so bittet er um einen Termin beim Jugendamt und fragt "zum Wohle der Kinder " nach, wie er sich am besten verhalten soll. Dass er gerne anzeigen möchte ( er muss die Beleidigungen nachweisen, kann er das ? / meist wird es eh eingestellt wegen Geringfügigkeit , kein öffentliches Interesse / er muss einen Schaden nachweisen ) Vorteil : B spielt gleich mit offenen Karten, falls die Gerüchte den Weg zum Amt finden sollten wissen die es eh schon, und er beweist, dass es ihm um die Kinder geht und nicht um einen Rosenkrieg ;-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, es geht um eine gute Freundin Sie lebt seit fast einem Jahr von ihren noch Mann getrennt, die Scheidung soll diesen Monat sein. er hat die steuern gemacht sie musste auch untershcreiben nun haben beide bescheid bekommen was sie am geld bekommen. sie hat ihn jetzt gebeten ihr das geld wenn es auf seinem konto ist vorbei zu ...