tinam1981
Hallo,ich mache es kurz. Mein Mann ist seit ca einem Jahr in der Privatinsolvenz,nun haben wir im Februar geheiratet und eine 2 jährige Tochter. Mein Mann ist Vollzeit berufstätig und Leistet seine Abzüge bezüglich der Privatinsolvenz. Nun geht unsere Tochter am August in die Kita und ich möchte wieder arbeiten gehen. Soweit mir bekannt,darf man mir mein Gehalt nicht weg nehmen(da Insovenz bevor wir verheiratet waren) aber man wird mich dann bei seinem Geld,was er behalten darf,nicht mehr berücksichtigen,da ich in dem Sinne für mich selbst sorgen könnte. Können Sie mir sagen mit wieviel wir dann rechnen müssen,also was er dann,wenn ich in seiner Rechnung raus falle,weniger haben? Bei meinem Job wird es sich sowieso nur um einen 400 Euro mit viel Glück einen Teilzeitjob handeln,bin noch auf der Suche. Hoffe Sie können mir helfen! Danke
Hallo, das müssen Sie mit dem Insolvenzverwalter regeln. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Hallo Ich meine das das unantastbare Einkommen steigt wenn ihr ein Kind habt und verheiratet seid.ruft doch mal den jenigen an der die Insolvenz für ihn geregekt hat!
tinam1981
Die Insolvenzverwalterin sagte damals zu meinem Mann(Kind war ja schon da,nur wir nicht verheiratet),das mein Einkommen später mal angerechnet wird,also das was er für mich mehr behalten darf,wieder raus fällt. Die gute Frau ist nie zu erreichen oder meint dann Sie muss mal nachrechnen aber da kommt leider nix rum.
tinam1981
na super
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