Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Samenspende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Samenspende

EvaMaria1977

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Hallo Frau Bader, welche Leistungen stehen einer alleinstehenden Frau zu, die mit einer anonymen Samenspende im Ausland schwanger geworden ist, wenn sie über das 1. Elternjahr (Elterngeld) hinaus in Elternzeit gehen möchte. Steht ihr überhaupt ALG II zu? Es gibt ja ein Urteil, dass für das Kind man keinen Unterhaltsvorschuss bekommt,das ist auch logisch; muss man trotzdem vorrangig Unterhaltsvorschuss beantragen? Wie schaut die Rechtslage aus, wenn das Kind durch private anonyme Samenspende ohne Mithilfe eines Arztes entstanden wäre? Viele Grüße Eva


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (vgl. http://www.rechtsindex.de/familienrecht/3424-urteil-kein-anspruch-auf-unterhalt-bei-anonymer-samenspende-im-ausland). Hartz IV schon eher - das bekommen ja auch Frauen, die einen One-night-stand mit einem Unbekannten hatten. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Dann wird der potentielle Unterhalt vom H4 Satz abgezogen. Egal ob Du ihn bekommst oder nicht. Dass Du freiwillig auf Unterhalt verzichtest ist ja Deine Entscheidung.


EvaMaria1977

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Hallo, es ist zwar nett, dass Sie geantwortet haben, aber ich möchte die Rechtslage wissen. Habe diesbezüglich schon verschiedene Meinungen gehört. Viele Berechnungen seitens der Jobcenter-Behörde stimmen nicht. Das unter 6-jährige Kind hat einen Grundsicherungsbedarf von 224€, das Kindergeld wird angerechnet, verbleiben also noch 40€. Würden 133€ Unterhaltsvorschuss FIKTIV angerechnet werden, käme es nämlich zum Überhang, der wiederum bei der Mutter abgezogen wird. Dann würde man insgesamt jedenfalls weniger als das Existenzminimum bekommen und meiner Meinung nach ist genau das nicht erlaubt. Aber eben auch nur eine Meinung und deshalb möchte ich gerne von Frau Bader die Rechtslage wissen ;)


Sternenschnuppe

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Frau Bader wird sicherlich antworten. Das Kind hat aber auch einen Mietanteil der zum Regelsatz hinzukommt. Es ist aber rechtlich so, dass Unterhalt vorrangig ist. Da Du bewusst darauf verzichtest und eine Situation herstellst in der kein Vater zu ermitteln ist, musst Du dafür auch alleine aufkommen. Du bist verpflichtet , sofern Du Gelder vom Staat willst, mitzuarbeiten. Wieso soll der Steuerzahler dafür aufkommen ?


EvaMaria1977

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Die Argumentation mit dem Steuerzahler zählt nicht. Wir Steuerzahler finanzieren auch z. B. Kriege mit, ich hab aber auch was dagegen und kann nichts machen. Da ist es mir lieber, ich finanziere fremde Kinder und mit in die Zukunft mit. Eine Freundin von mir jedenfalls hat es abgezogen bekommen, jedoch eine Bekannte eben nicht (gleiche Situation, Unterhaltsvorschuss abgelehnt). Deswegen frage ich eine Rechtsanwältin, da die Jobcenter wohl sich nicht einig da sind und ich diesen Weg evtl. auch einschlagen möchte.


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