Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sachgrund für Befristung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sachgrund für Befristung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich habe eine etwas komplizierte Frage. Vielleicht können Sie mir helfen. :) Ich bin an einer Privatschule als Lehrerin tätig. Meine Stelle habe ich vor viereinhalb Jahren als Elternzeitvertretung angetreten, zuerst auf 3 Jahre befristet. Danach kam die "Elternzeit-Kollegin" zurück, übernahm aber nur die Hälfte ihres Deputates wieder und ist seitdem zu 50% beschäftigt; ich wurde mit einem weiteren befristeten Vertrag für 50% zunächst um ein Jahr verlängert, und nun, vor drei Monaten, erneut um weitere zwei Jahre. Auf meine Frage nach einer unbefristeten Verlängerung hieß es, es liege nach wie vor ein Sachgrund für eine Befristung vor, weswegen ich noch keinen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag hätte. Der Sachgrund wird wie folgt begründet: Die Kollegin hat vom Rektor die Zusage erhalten, bis in vier Jahren ihr Deputat wieder auf 100% aufzustocken, falls sie das möchte. Nun konnte mir keiner sagen, ob das wirklich geltendem Recht entspricht, daß sie also insgesamt 8 Jahre Zeit hat, wieder von "Null auf Hundert" zu steigern. Ich habe also zwei Fragen: Ist es verbindlich bzw. rechtens, wenn ein Rektor (nicht der Arbeitgeber, sondern "nur" Vorgesetzter) solch eine Zusage ausspricht? Hat jeder der Elternzeit nimmt, auch danach noch 5 Jahre lang das Recht, wieder auf die alte Stundenzahl zurückzuerhöhen? Und: Stellt eine solche Zusage einen wirklichen Sachgrund dar, der den Arbeitgeber davon entbindet, mir einen unbefristeten Vertrag zu geben, der mir ja - ohne Sachgrund - irgendwann zusteht? Also: Ist es rechtens, daß ich nun weitere vier Jahre sozusagen auf Gedeih und Verderb den privaten Entscheidungen einer Kollegin ausgeliefert bin? Ich hoffe sehr auf Ihre Hilfe! Ganz herzlichen Dank im Voraus?


Mitglied inaktiv

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Hallo nocheinmal! - Ich wollte nur noch schnell anfügen, daß ich mich in diesem Forum an Sie wende, weil ich selbst einen kleinen Sohn (1 Jahr) habe, keine Elternzeit genommen habe - u.a. wegen des befristeten Vertrages -, sondern sofort nach der Schutzfrist wieder eingestiegen bin und jetzt natürlich ungern "unendlich" lang von den Geschicken einer Kollegin abhänge! Das nur zur Erläuterung! Herzl. Gruß!


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