Frage: Sachbeschädigung beim Spielen

Hallo Frau Bader, meine Tochter (7) war bei ihrer Freundin zu Besuch und sie haben wie meistens eine Höhle aus Möbeln und Decken gebaut. Meine Tochter ist dabei über einen Tisch geklettert und der ist zusammengebrochen. Wie sieht es rechtlich aus? Die Eltern wollen die Arbeiten des Tischlers bezahlt haben und wir werden es auch tun, ich hätte es umgekehrt jedoch nicht gefordert. Liebe Grüße bobcat

von bobcat am 01.12.2012, 13:23



Antwort auf: Sachbeschädigung beim Spielen

Hallo, die Kleine haftetm, wenn die Eltern nicht die Aufsichtspflicht verletzt haben. Und wenn es absehbar war. So schwer kann die MAus doch nicht sein (meine ist gerade 8 geworden und wiegt 24 kg - das muss ein Tisch aushalten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2012



Antwort auf: Sachbeschädigung beim Spielen

Des Tischlers ? Sorry, aber was für ein Tisch bricht denn zusammen wenn ein Kind drüber klettert und wer hat es gesehen ? Und wo waren die Eltern des anderen Kindes und welche Version nennt eure Tochter. Im Endeffekt, wenn ihr keinen Stress woll und die Version der Eltern glaubt, meldet es Eurer Haftpflicht, dann werden die den Schaden übernehmen, Dann müssen die Eltern aber auch Belege bringen was eine Reperatur kostet etc. Im Leben würde ich nicht auf die Idee kommen so etwas zu fordern, und hiet ging auch schon einiges zu Bruch ( Geschirr, Spielzeug, Kleidung , Bücher ) . Finde die Geschichte sehr komisch, lasst Euch nicht verar..... bitte.

von Sternenschnuppe am 01.12.2012, 21:10



Antwort auf: Sachbeschädigung beim Spielen

Hallo, beim Abholen haben die Kinder das erzählt und ich habe den Tisch auch gesehen. Aber für mich persönlich ist es so: - sie durften den Tisch zum Spielen nehmen - sie haben sich nicht "falsch" verhalten - ich finde es normal, wenn die Kinder über den Tisch klettern => für mich wäre der kaputte Tisch also mein Problem. Tatsache ist jedoch, meine Tochter ist mit dem Tisch zusammengebrochen. Werde mal bei der Versicherung anrufen und schauen, was die sagen. LG, bobcat

von bobcat am 02.12.2012, 10:40



Antwort auf: Sachbeschädigung beim Spielen

Was wiegt denn Deine Tochter, wenn ein angeblich heiler Tisch zusammenbricht, wenn ein Kind von 7 Jahren da drüber klettert ? Und Tischlerarbeiten ? Wir haben auch einen Tisch vom Tischler, da kann ich drauf springen, das würd dem nix machen. Wenn ihr Eure Tochter mitversichert habt, wovon ich ausgehe, dann lass Dich von denen mal beraten. Und ich würde denen auch sagen, dass es Dir komisch vorkommt und welch Unterlagen diese Eltern bringen sollen. Bin gespannt wie es ausgeht, vielleicht magst dann noch einmal berichten ? Wenn die Versicherung nicht zahlt, dann würde ich aus eigener Tasche nix zahlen.

von Sternenschnuppe am 02.12.2012, 11:09



Antwort auf: Sachbeschädigung beim Spielen

[...] Was wiegt denn Deine Tochter,[...] sie ist groß... so ca. 28 kg [...] wenn ein angeblich heiler Tisch [...] es ist ein kleiner Bestelltisch und bei dem ist die Seitenwand von der Tischplatte abgebrochen. Der Tisch ist halt nicht zum Höhlebauen geeignet! LG, bobcat

von bobcat am 02.12.2012, 13:03



Antwort auf: Sachbeschädigung beim Spielen

....Der Tisch ist halt nicht zum Höhlebauen geeignet!.... Und somit nicht Dein Problem, sondern das derer, unter dessen Aufsicht die Kinderstanden. Vielleicht ist er geknackst als das eigene Kind draufgesprungen ist, und zusammengebrochen als Dein Kind nur rüberkrabbelte ? Ne, alles viel zu komisch, ganz ehrlich. Solltest Du mit den Eltern nicht auch noch befreundet sein, dann würde ich das die Versicherung klären lassen. Dann kann das Kind ja gern zu Euch zum spielen kommen. Wer weiss was Du nach dem nächsten Besuch Deines Kindes zahlen sollst ?

von Sternenschnuppe am 02.12.2012, 13:10



Antwort auf: Sachbeschädigung beim Spielen

Hallo, die Kleine haftet, wenn die anderen Eltern nicht die Aufsichtspflicht verletzt haben. Und wenn es absehbar war. So schwer kann die Maus doch nicht sein (meine ist gerade 8 geworden und wiegt 24 kg - das muss ein Tisch aushalten) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2012



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