Frage:
Rückzahlung ans Jugendamt
Hallo
Ich bin in folgender Situation.
Vor einem Jahr wurde unser Sohn geboren und seid einem halben Jahr bin ich von meiner Freundin getrennt. Bis zu diesem Tag, hat sie bei mir gewohnt, war aber nicht bei mir gemeldet. Seid dem Auszug habe ich mit ihr ausgemacht 400 euro monatlich Unterhalt zu zahlen. Die ersten 2 Zahlungen waren in Bar, der Rest per Überweisung mit entsprechendem Betreff.
So, nun will sie eine eigene Wohnung und war beim Jugendamt. Die sagten ihr das Jugendamt holt sich den Unterhalt fürs Kind an denen sie bei mir gewohnt hat plus das komplette Erziehungsgeld für die Frau.
Warum muss man denn Nachzahlen wenn man sich doch geeinigt hat.Würde ja verstehen wenn ich ab nächstes Jahr Unterhalt und Erziehungsgeld zahlen müsste aber wir beide wollen ja das nichts nachgezahlt wird.
von
eddyRico
am 05.11.2016, 15:11
Antwort auf:
Rückzahlung ans Jugendamt
Hallo,
Unterhalt kann nicht rückwirkend verlangt werden, wenn er nicht gefordert wurde.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2016
Antwort auf:
Rückzahlung ans Jugendamt
Da fehlen Informationen.
Welches Erziehungsgeld und wo war sie gemeldet, welche Gelder bezog sie zu der Zeit die sie bei Dir wohte ?
Wann hast Du die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben und wohin zog sie, wenn nicht in eine eigene Wohnung.
von
Sternenschnuppe
am 05.11.2016, 17:06
Antwort auf:
Rückzahlung ans Jugendamt
Vaterschaftsanerkennung, 20 tage nach Geburt.
Sie meint sie hat recht auf 3 Jahre Erziehungsgeld und die muss ich beim Jugendamt nachzahlen. Gemeldet war sie die ganze Zeit in ihrem Elternhaus bis heute. Niemals bei mir. Dort wohnt sie derzeit mit dem kleinen, will aber in eine eigene Wohnung. Dafür ist sie zum Jugendamt
zitat von ihr:
"Du ich hab mich da jetzt mal informiert also so wie es aussieht kann ich die nächsten 2 jahre nicht ausziehen sonst hast du nämlich ein ganz schön großes Problem das Amt holt sich nämlich von dir dann den kompletten unterhalt von Tom seinem ersten Lebensjahr zurück weil ich nicht bei dir gemeldet war ohne das ich da au nur einen Cent davon seh"
Gelder bezog sie wie jede andere Mutter auch denke ich mal, hab mich da nie so richtig informiert. Als wir getrennt waren hat sie monatlich 400,- Unterhalt von mir bekommen. Alles ohne Jugendamt bis auf einem Monat da musste ich vom Amt aus zahlen. Das hat sie dann aber wieder zurückgezogen da wir einen zweiten Versuch starteten der aber nach nem Monat gescheitert ist.
heisst das je länger ich jetzt nicht zum Jugendamt geh um dort erziehungsgeld und Unterhalt berechnen zu lassen - desto mehr muss ich später wenn sie es beantragt nachzahlen?
von
eddyRico
am 05.11.2016, 17:47
Antwort auf:
Rückzahlung ans Jugendamt
Man (frau) hat grundsätzlich da gemeldet zu sein, wo man tatsächlich wohnt.
Ich würde zum Jugendamt gehen und die Fakten nennen wie es tatsächlich war.
Mitglied inaktiv - 05.11.2016, 18:21
Antwort auf:
Rückzahlung ans Jugendamt
Da hat sie Dir Blödsinn erzählt, oder ihr wurde Blödsinn erzählt.
Ihr habt zusammen gelebt, sie hat nie Unterhalt nachweisbar und schriftlich gefordert.
Als musst Du auch nix zahlen was die Vergangenheit betrifft.
Was verdienst Du eigentlich netto ? Und was hat sie vor dem Kind verdient ?
von
Sternenschnuppe
am 05.11.2016, 18:37
Antwort auf:
Rückzahlung ans Jugendamt
ich verdiene 2500,-€ netto je nachdem wie die schicht fällt, +- 150
Sie hat 1300,-€ netto ungefähr verdient.
ja so denk ich mir das ja auch, da kann man ja sonst nach paar jahren zum amt gehen und den Mann in den Ruin stürzen wenn man das nachzahlen muss.
Aber ihr wurde erzählt das ich das erziehungsgeld nachzahlen muss.
von
eddyRico
am 05.11.2016, 19:14
Antwort auf:
Rückzahlung ans Jugendamt
Ne, diese Forderungen sind erst ab da zu zahlen,wo sie gefordert werden. Nachweisbar in der Schriftform.
2500€ mit nur einem Kind ist nicht wenig.
Das Jugendamt ist aber ausschließlich für das Kind zuständig und dessen finanziellen Ansprüchen.
Google mal Düsseldorfer Tabelle, dann siehts Du in der unteren Tabelle die Zahlbeträge, da ist das halbe Kindergeld schon abgezogen.
Da kannst Du kostenfrei zum Amtsgericht gehen und einen dynamischen Titel selbst unterschreiben für Deinen Sohn.
Den bekommt dann die Mutter und sollte sie jemals klagen, dann ist der Streitwert sehr gering, weil es nur noch um die Differenz geht die sie haben will.
Ihren Betreuungsunterhalt ( so nennt sich der ) , da müsst sie selbst zum Anwalt wenn ihr Euch nicht einigt.
400€ insgesamt sind bei Deinem Verdienst aber viel zu wenig.
Ihr gegenüber hast Du meine ich einen Selbstbehalt von 1200€ etwa.
Ziehe also den Kindesunterhalt ab und schaue wie viel noch da ist bis 1200€.
Und Google noch einmal "Unterhalt bereinigtes Netto"
Dann weißt Du in welche Richtung es geht.
Sobald das Kind betreut ist ändert sich das dann wieder, dann kann sie ja wieder selbst verdienen.
von
Sternenschnuppe
am 05.11.2016, 20:00
Antwort auf:
Rückzahlung ans Jugendamt
Ja die 400€ sind ja auch nur Unterhalt fürs Kind.
2.301 - 2.700 = 386 Euro laut Tabelle.
Betreuungsgeld da wirds ja auch ne obergrenze geben oder bleiben mir von 2500 euro nur 1200 euro weil dann geh ich bestimmt nicht weiter arbeiten
von
eddyRico
am 05.11.2016, 20:24
Antwort auf:
Rückzahlung ans Jugendamt
Zuerst musst Du mal gucken ob Du da abzüglich der abzugsfähigen Posten wirklich noch über 2300€ bist.
Fahrgeld Arbeitsweg, Altersvorsorge und sowas.
Auch erhöhte Wohnkosten wenn nicht vermeidbar.
Geh doch mal zu einem Anwalt und lass das ausrechnen.
Sagen wir mal Du hast 2400€ als Beispiel bereinigtes Netto, dann bekommt das Kind 400€.
Bleiben 800€ bis 1200€ Selbstbehalt ( bitte Google befragen, können gegenüber der Ex auch 1300€ Euro sein.
Und ja, dann könnte es sein, dass sie das bekommt, wenn sie es denn einklagt.
Der Staat wird auch zuerst prüfen ob Du zahlen kannst, bevor der entspringt.
von
Sternenschnuppe
am 05.11.2016, 22:33