FeMoLe
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in meiner Elternzeit erneut schwanger geworden und habe inzwischen entbunden. Nun habe ich auf Grund falscher Beratung von meinem Arbeitgeber die erste Elternzeit nicht rechtzeitig beendet, sondern 6 Wochen zu spät, nachdem sie mir dazu geraten haben. (http://www.rund-ums-baby.de/recht/Erneute-Entbindung-in-Elternzeit-jedoch-Teilzeit-in-Elternzeit-gearbeitet_112250.htm) Ist es möglich, das mein Arbeitgeber mir rückwirkend aus Kulanz das alte MG zahlt? Bis jetzt habe ich nur den Betrag überwiesen bekommen, der mir nach meiner Arbeit Teilzeit in Elternzeit (30 Std.) zustand.Ich ärger mich wahnsinnig über unsere Personalreferentin, da sie mir sagte ich müsse nicht kündigen. Leider habe ich nichts schriftlich sondern nur einen mündliche Aussage am Telefon. Ich danke Ihnen für Ihren Rat! Freundliche Grüße FeMoLe
Hallo, das sieht ganz schlecht aus. Der AG hat hier doch auch keine Pflicht zu Belehrung Liebe Grüße NB
SumSum076
Aus Kulanz ist ziemlich viel möglich! Ohne Kulanz wäre es unter Umständen auch möglich, aber eben nur, wenn du was schriftliches hast! Gruß Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?