Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückwirkende Zahlung MG möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückwirkende Zahlung MG möglich?

FeMoLe

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in meiner Elternzeit erneut schwanger geworden und habe inzwischen entbunden. Nun habe ich auf Grund falscher Beratung von meinem Arbeitgeber die erste Elternzeit nicht rechtzeitig beendet, sondern 6 Wochen zu spät, nachdem sie mir dazu geraten haben. (http://www.rund-ums-baby.de/recht/Erneute-Entbindung-in-Elternzeit-jedoch-Teilzeit-in-Elternzeit-gearbeitet_112250.htm) Ist es möglich, das mein Arbeitgeber mir rückwirkend aus Kulanz das alte MG zahlt? Bis jetzt habe ich nur den Betrag überwiesen bekommen, der mir nach meiner Arbeit Teilzeit in Elternzeit (30 Std.) zustand.Ich ärger mich wahnsinnig über unsere Personalreferentin, da sie mir sagte ich müsse nicht kündigen. Leider habe ich nichts schriftlich sondern nur einen mündliche Aussage am Telefon. Ich danke Ihnen für Ihren Rat! Freundliche Grüße FeMoLe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das sieht ganz schlecht aus. Der AG hat hier doch auch keine Pflicht zu Belehrung Liebe Grüße NB


SumSum076

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Aus Kulanz ist ziemlich viel möglich! Ohne Kulanz wäre es unter Umständen auch möglich, aber eben nur, wenn du was schriftliches hast! Gruß Sabine


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