Hallo Frau Bader,
Wir haben im Januar 2013 geborene Zwillinge. Nun gibt es ja das neue Urteil, dass man rückwirkend für die letzten 4 Jahre Doppeltes Elterngeld bekommt. Beide Eltern waren parallel die ersten 8 Monate zu Hause und haben beide jeweils 7 Monate Elterngeld bezogen. Wir haben jetzt einen Einspruch gegen unseren bereits genehmigten Elterngeldantrag gestellt, mit der Begründung des neuen Urteils. Auf meine Rückfrage bei der L-Bank hin, meinte man dort, das sei alles noch gar nicht klar, und sie können mir auch gar nicht sagen, ob wir rückwirkend das doppelte Elterngeld bekommen oder nicht.
Wie ist denn da nun die Rechtslage? Kann es sein, dass wir das Geld nun doch nicht bekommen? Und warum richtet sich die L-Bank nicht nach dem neuen Urteil?
Vielen Dank,
Anna
von
annablu
am 23.10.2013, 14:21
Antwort auf:
Rückwirkend doppeltes Elterngeld für Zwillinge
Hallo,
das ist ein Amt. Die müssen auf Anweisung von oben warten, und das dauert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Urteil nicht umgesetzt wird
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2013
Antwort auf:
Rückwirkend doppeltes Elterngeld für Zwillinge
Neulich hatte hier ja schon eine geschrieben von angeblich schon gezahltem doppelten Elterngeld wobei nur die Mutter Zuhause war.
Ich habe da angerufen bei der Elterngeldstelle die sie nannte und man weiss da von nix, denn so geht es auch gar nicht.
Euer Antrag hat aber gute Chance auf Korrektur, denn genau für Leute wie Euch ist es gedacht. Dein Mann war in Elternzeit, also hätte er für das andere Kind das Elterngeld beantragen können + Geschwisterbonus.
Wie lange warst Du denn danach noch in Elternzeit ?
Zumindest die Zeit die Dein Mann Elternzeit hatte müsst ihr das Elterngeld rückwirkend bekommen.
Und Du dann noch was Du weiter in Elternzeit warst.
Aber : Sie haben noch keine weiteren Anweisungen wie sie das Urteil umsetzen sollen. Sie sind aktuell handlungsunfähig, aber Einreichung der Überprüfung ist gut, damit sichert ihr Euch ab in der Frist zu bleiben.
von
Sternenschnuppe
am 23.10.2013, 15:05
Antwort auf:
Rückwirkend doppeltes Elterngeld für Zwillinge
Moin Sternenschnuppe,
die Sache mit den 300€ plus Zwillingsbonus lässt mir grade keine Ruhe (selbst Zwillingsvater), könnte es sein, dass es ein Anrecht auf den Mindestsatz (300€) unabhängig von der Elternzeit und des erzielten Einkommens gibt? Dann könnten Väter 12 Monate Mindestsatz beantragen was exakt den 600€ in dem anderen Beitrag entspricht.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 24.10.2013, 09:43
Antwort auf:
Rückwirkend doppeltes Elterngeld für Zwillinge
Ja, das könnten Väter, aber nur wenn sie in Elternzeit gehen und somit nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.
War in dem anderen Post aber ja nicht so.
Sie nannte mir die Elterngeldstelle Münster, als ich da anrief wussten sie von nix.
Sie haben noch keine weiteren Anweisungen.
Und nach wie vor ist Elterngeld Lohnersatz und am Lohn gekoppelt der entfällt.
Ein Elternteil hat nur einen Lohn.
Wieso sollte man dann mit Kindern mehr haben als man eigentlich verdienen würde ?
Ob es ein Nachteil ist bei Zwillingen nur eine Elternzeit zu haben ist Ansichtssache.
Ich wäre beruflich weiter hätte ich die beiden Elternzeiten in einem Abwasch erledigen können :-)
von
Sternenschnuppe
am 24.10.2013, 10:03