milf2019
Hallo, hierzu habe ich noch eine Rückfrage: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Zuflussprinzip-Ist-verzoegerte-Rechnungsstellung-legal_212966.htm Und zwar habe ich diesbezüglich gerade noch etwas von "Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten/Gestaltungsmissbrauch" gelesen... Könnte das evtl. darunter fallen bzw. so ausgelegt werden? Vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken, aber ich will nur ganz sicher gehen, dass meine "Strategie", die mir von Bekannten empfohlen wurde auch wirklich "wasserdicht" ist. Danke!
Hallo, Sie meinen bzgl. des EG? Nein, das ist so zulässig. Liebe Grüße NB
Dojii
Wie gesagt bezüglich der Steuer kann ich nichts sagen, keine Ahnung, wie das Finanzamt dazu steht und ob das da zu Problemen führt. Im Elterngeld ist es schlichtweg so festgelegt und bei uns auch tägliche Praxis, wenn es um selbstständige Antragsteller/innen geht.
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