MamavonMia123
Vielen Dank für die Antwort Frau Bader, ich habe noch eine Rückfrage. Ihrer Antwort entnehme ich, dass ich auch wenn ich mein Team 4 Jahre lang erfolgreich in meiner TZ Tätigkeit (in EZ) geleitet habe, man mir die Teamleitung in einer anschließenden Brückenteilzeit verwehren kann, weil eine Führungsposition nicht in Teilzeit erfolgen soll? Ich verfüge über schriftliche Bewertungen meines Vorgesetzten, daß ich das Team in Teilzeit gut führen kann. Ist es dennoch möglich mit die Teamleitung in Teilzeit zu verwehren? Mein ursprünglicher Vertrag ist natürlich in VZ, daher überlegen ich ja auch nach der Elternzeit in Brückenteilzeit zu gehen.
Hallo, der AG kann argumentieren, dass die Führungskraft eben VZ den anderen AN zur Verfügung stehen muss, dass das Arbeitsvolumen auf eine Ganztagestätigkeit ausgelegt ist und wichtige Entscheidungen nicht getroffen werden können, wenn der Vorgesetzte nicht da ist. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Ist jetzt natürlich keine Rechtssichere Aussage, aber: während meiner Schwangerschaft habe ich meiner Führungsposition auf Grund eines Teil-BV´s vom AG! nur in TZ ausführen können. Ebensfalls in der Zeit Top-Beurteilungen erhalten. Mein Antrag auf 1 Jahr TZ vor Rückkehr in VZ wurde aber abgelehnt - mit der Begründung, dass die Führungsposition eben nicht in TZ ausgeführt werden könne. ??? Häh? Hatte ich nicht bewiesen, dass es geht? Aber offenbar ist es eben ein rechtlicher Unterschied, ob man in EZ oder auf Grund eines BV´s sozusagen gezwungener Maßen nur in TZ arbeiten kann oder ob es auf die uneingeschränkte vertraglich vereinbarte Zeit nach der EZ geht. Und dazu kommt: die Firma wollte eben auf keinen Fall damit einen Präzendenzfall schaffen, auf den sich andere Führungskräfte berufen könnten. Einmal TZ wäre tragbar gewesen - aber eben nicht für mehrere MA´s in Führungsposition. Daher die betrieblich/organisatorisch bedingte Ablehnung.
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