Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte einen RTW gerufen, weil mein Sohn mit seinem Kopf in einem Stuhl steckte und sich die Lage derart zuspitzte, dass ich befürchtete er kolabiert gleich oder verletzt sich, weil er völlig panisch mit dem Stuhl gegen unsere Möbel schlug (völlig von Sinnen schreiend und dunkel anlaufend). Er war durch mich allein nicht mehr zu befreien. Die Santitäter lehnten die KV-Versichertenkarte ab und sagten, da kämen keine Kosten auf mich zu. Nun habe ich eine Rechnung über 380 Euro bekommen. Sind RTW Einsätze zur Rettung von Kindern nicht kostenlos? Im Schreiben steht, ich könne gegen den Bescheid Klage erheben, muss das ein Anwalt machen? Vielen Dank für ihre Antwort und herzliche Grüße NP
Kristin21
Hallo NP, sorry das ich mich einmische, bin selbst Rettungsassistentin und fahre RTW. Es gibt schon Fälle wo ein RTW bezahlt werden muß, und zwar dann wenn einer gerufen wir und KEINE Gefaht für Leib und Leben besteht. Ob das nun in deinem Fall auch so war, kann man als Außenstehender schlecht beurteilen. Wenn die RTW- Besatzung deinen Sohn nicht mitgenommen hat (oder ihr Eltern den Transport ins KH nach erfolgreicher Befreiung aus dem Stuhl gar abgelehnt habt) dann kann es durchaus sein das ihr die Rechnung für den Einsatz zahlen müsst. Mit welcher Begründung hat denn die RTW- Besatzung die Krankenkarte (was ich nicht ganz nachvollziehen kann, weil auch bei einem Fehleinsatz wird diese benötigt) deines Sohnes abgelehnt??? LG
Mitglied inaktiv
Hab da mal eine Frage dann an Dich. Wenn ich jemanden auffinde und einen RTW rufe, dieser sich aber als unnötig herausstellt weil er nur betrunken war z.B. und nicht mitfahren will oder auch nicht muss. Muss ich dann für den RTW auch aufkommen, weil ich ihn gerufen habe ?
Kristin21
@ Nimo Nein, dann zahlst du diesen nicht, weil für dich als "Laien" ja nicht sichtbar ist inwieweit es sich wirklich um eine Gefahr handelt oder nicht. Und da Betrunkene fast immer stürzen, evtl. bewusstlos sind usw. ist die Rechtfertigung für einen RTW (+ sogar Notarzt) gegeben. Sollte der Patient dann doch die Behandlung/Mitfahrt verweigern, dann ist das eine andre Sache, hat aber dann mit dir ja nichts mehr zutun. LG
Mitglied inaktiv
Danke für Deine Antwort. Aber die Mutter ist doch auch Laie , oder nicht ? Sie kann ja schlecht das röchelnde Kind samt Stuhl um den Hals ins Auto schaffen. Ich hatte mal die Feuerwehr gerufen, weil in der leeren !! Nachbarswohnung der Feuermelder den ganzen Tag ging. Hab auch am Telefon gesagt dass es sich wohl um einen Fehlalarm dreht, weil schon seit Stunden. Hausmeister nicht erreichbar, war ein Sonntag. Eine Freundin sagte mir ich solle da anrufen, Kabelbrand, weiß der Geier, ich hatte auch Bammel da einfach so nebenan schlafen zu gehen. Sie kamen mit einem kompletten!!! Löschzug, 2 RTW, Notarzt und 2x Polizei. Da war was los, aber zahlen musste ich nix. Und da war zu 99% klar, dass nix los ist. Wie unterschiedlich sowas ist ....
Kristin21
Ja, man kann sowas auch immer "drehen" das keine Kosten auf die Anrufer zukommen. Da wird ein Fehlalarm draus gemacht und dann ist gut. Aber kommt immer auf sie Situation an... z.B. Kindchen stürzt, Eltern rufen RTW und dann wenn wir angekommen sind überlegen sich die Eltern plötzlich das es ja gar nicht so schlimm ist und lehnen jegliche Behandlung ab... dann bekommen die natürlich eine Rechnung. Denn in dieser Zeit könnte ja jemand auch wirklich unsere Hilfe benötigen und bekommt keine bzw. zuspät weil wir ja woanders sind, wo man sich doch nicht helfen lassen mag. Ich hatte ja die Threaderöffnerin gefragt mit welcher Begründung die RTW- Besatzung die in-Rechnung-Stellung des Einsatzes begründet haben. Das würde mich nämlich mal interessieren. Wie gesagt, wurde die Behandlung/ Transport verweigert, dann ist die Rechnung begründet. LG
Mitglied inaktiv
Liebe Kristin21, mich hat das auch gewundert, ich habe extra schnell die Babysitterin mobilisiert, damit sie bei der Zwillingsschwester bleiben kann, weil ich ernsthaft davon ausgegangen bin, dass sich ein Arzt die HWS mal anschauen sollte und wir mitfahren müssen. Unser Sohn ist ja mit dem Stuhl wild gegen den Tisch gerannt und gegen Möbel geschlagen, bis ich zu ihm durchdrang und ihn beruhigen konnte. Es war der pure Horror und ich bin sicher, allein hätte ich ihn da nicht rausbekommen. Es war so, dass ich den Stuhl festhielt, ein Sanitäter das Stuhlkissen fest runterdrücken und der dritte meinen Sohn herausziehen musste. Die Sanitäter lehnten die Karte und die 10 Euro ab, weil sie davon ausgingen, dass "da nichts nachkommt". Mehr sagten sie nicht, außer, dass sie solche Einsätze gern häufiger hätten. Für mich war das Ganze nicht so witzig, weil ich den ganzen Abend Angst davor hatte, dass doch noch Symptome auftreten. Zum Glück ist aber wirklich alles in Ordnung, vielleicht weil ich rechtzeitig angerufen habe.
Mitglied inaktiv
Vielleicht noch als Ergänzung: Die Sanitäter haben unseren Sohn, nachdem er aus dem Stuhl heraus war, kurz untersucht, Kopf nach links, Kopf nach rechts, laufen lassen, in die Augen geleuchtet und dann befunden, dass alles in Ordnung ist. Es gab zu keiner Zeit den Rat ins Krankenhaus zu fahren und weil ich riesige Angst um meinen Sohn hatte, hätte ich das nie abgelehnt. Wir rufen morgen mal beim Kreis Wesel an und fragen nach. Danke euch schon mal!
Mitglied inaktiv
Ergänzung: Ich habe mit dem Kreis Wesel gesprochen. Knackpunkt sei, dass kein Transport stattgefunden habe. Der Kinderarzt soll nun eine Verordnung ausstellen und das Ganze werde dann bei der Krankenkasse eingereicht. Wenn diese ablehne, müssten wir zahlen. Es bleibt noch die Frage mit dieser im Schreiben geforderten Klage gegen den Bescheid im Raum, ich weiß nicht, ob diese Frist nun stagniert, bis alles bei der Krankenkasse eingereicht und bearbeitet ist. Unfassbar finde ich, dass uns erst gesagt wird, da kämen keine Kosten auf uns zu und dann wird eine so hohe Summe eingefordert und alles, weil wir für mein Erleben echt einen Notfall hatten, der ja vielleicht auch anders ausgegangen wäre, wenn nicht so schnell Hilfe da gewesen wäre. Wichtig wäre mir auch für zukünftige "Fälle" die Klärung der Frage, wann ich kostenlos bei Notfällen die 112 anrufen darf. Da traut man sich ja gar nicht mehr Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vielen Dank und liebe Grüße NP
Kristin21
Hallo NP, ich finde das eine bodenlose Frechheit von "meinen" Kollegen. Im Prinzip ordent immer der Arzt (wenn dabei) oder der Rettungsassistent den Transport an. Sollte der RA der Meinung sein, dass kein Transport nötig ist, dann wird entweder eine Behandlung vor Ort oder eben ein Fehlalarm draus gemacht. Ich würde an deiner Stelle versuchen über die Leitstelle oder eben euren Kreis, oder sogar ber die Oranisation (DRK, Johanniter oder wer es eben was) die Namen des Rettungsassistenten der bei euch war rauszubekommen und das dann so zu klären. Oder mit der Krankenkasse telefonieren und erklären das der RA bei euch vor Ort keine Notwenigkeit zum Transport in die Klinik gesehen hat und du nicht einsiehst das nun zu zahlen, da es in deinen Augen ein Notfall war. LG
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