Mitglied inaktiv
Hallo Frau BAder, ich wohne auf mit meiner Familie in einem kleinen Neubaublock in Mitten eines drei Seiten Hofes, wobei der Block und ein Stückchen rundrum unserem Vermieter gehört der Rest des Hofes und des dahinter liegenden Landes gehören 2 anderen Parteien. Nun wohnt in einem der Häuser des Hofes ein fast ständig betrunkener Mann (dessen Wohnung gehört nicht zu unserem Vermieter)welcher sich nun zu allem Übel einen Rottweiler zugelegt hat. Er kümmert sich selten drum, überlässt den Hund den Kindern die hier spielen,(dann läuft das Tier auch frei herum) wenn keine Kinder da sind ist der Hund im Zwinger (manchmal Tage lang) Noch ist es ein Welpe, aber was wenn der Hund groß ist, ich habe sehr große Angst um meinen SOhn und das Baby welches ich im AUgust erwarte. Der Hund hat keinerlei Erziehung und wird wohl auch nie welche bekommen. Was kann ich tun um mich und meine Familie zu schützen, ich möchte nicht dass erst was schlimmes passiert. Etwas verworren und lang, aber trotzdem Danke für Ihre Mühe: LG
Hallo, wenden Sie sich an das Ordnungsamt! Gruß, Nb
Mitglied inaktiv
Also mal unabhängig von den Kindern die Du hast oder bekommen wirst. Ich finde es eigentlich schade, dass Du Dich nur deshalb kümmerst. Es sollte Dir doch auch um das Tier gehen und nicht nur um Deine Kinder. Na ja, egal. Wenn die Verhätlnisse und Umstände so sind, wie Du schreibst, solltest Du Dich an das zuständige Veterinäramt wenden. Wenn Du in der Stadt wohnst, ist das der Stadt untergeordnet und wenn Du auf dem Dorf wohnst eben dem Landratsamt. Das sind Tierärzte, die sich zwar nicht nur, aber eben auch um Tierschutz kümmern. Du solltest das schriftlich anzeigen, könntest es aber auch telefonisch tun. Es ist ratsam - leider - das anonym zu tun. Es reicht, wenn Du sagst, dass Du dort im Haus wohnst und eben alles genau weißt. Die werden den Kerl und seinen Hund dann besuchen und weitere Schritte einleiten. Diese hängen davon ab, wie sie Mann und Hund vorfinden. Wenn er tatsächlich besoffen und verdreckt, verwahrlost lebt und der Hund ebenso, dann kann es schon sein, dass die ihm den Hund gleich wegnehmen. Auch, wenn er schon mal dumm aufgefallen ist. In der Regel würden die ihm Auflagen darüber machen, wie der Hund gehalten werden muss und ihn öfter besuchen. Wenn er es nicht geregelt kriegt, nehmen sie ihm den Hund weg. Auf jeden Fall wäre es dann besser, wenn er nicht weiß, wie Du heißt. Der Gute kann nämlich Akteneinsicht verlangen und schon hat er Dich beim Namen! An die Polizei kannst Du Dich natürlich auch wenden. Aber das sind in solchen Sachen -ich will es mal so formulieren- nicht sehr versiert.
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