Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub ausbezahlen nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub ausbezahlen nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Himbeere24

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Nachdem ich meinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählt hatte, wurde sofort ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Das war letztes Jahr im Oktober. Mein Kind kam im Mai zur Welt, danach war ja noch Mutterschutz und jetzt bin ich in Elternzeit. Es war ein befristeter Arbeitsvertrag bis zum 31.07.2019. Ich habe also dieses Jahr noch nicht gearbeitet. Kann ich jetzt vom meinem Arbeitgeber verlangen, dass er mir den Resturlaub noch ausbezahlt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit Beendigung des Vertrages muss der Resturlaub ausgezahlt werden. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Natürlich muss er deinen Urlaub auszahlen. Aber ohne AG bist du in keiner Elternzeit. Gegenwärtig Hausfrau mit Elterngeld Bezug. Denke dran dich rechtzeitig arbeitslos zu melden


Ani123

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Lese ich es richtig, dass der Vertrag bereits zum 31.7. ausgelaufen ist? Dann würde ich mich beeilen und ein Schriftstück aufsetzen und um die Auszahlung des "Resturlaubes" bestehen (je nachdem wieviele Tage du im Jahr hast, gehen wir von 30 aus, sind es von Okt.18-Juli 19 immerhin 22,5 Tage. Insofern der von 2018 noch nicht genommen wurde. Evtl. sind es auch noch mehr Tage, weil du 2018 sie noch nicht genommen hast). Mach es zeitnah, denn dein Vertrag gilt als beendet. Ggf. Rücksprache mit einem Anwalt halten und es per Rechtsschreiben einfordern (kostet zwar Geld, aber mit der Auszahlung bekommst du es wieder raus plus noch was für dich). Diese/r kann dir auch sagen, ob es überhaupt noch eine Möglichkeit gibt. Wichtig: per Einschreiben schicken. (Briefe können auch in Firmen verloren gehen.)


cube

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Denk(t) bitte auch daran. Pro Monat EZ kann der Urlaub um 1/12 gekürzt werden. Es wird also nicht der volle Urlaub ausgezahlt! Anspruch darauf hast du, mach ihn schnellstmöglich schriftlich geltend inkl. Anforderung des Zeugnisses. Da dein vertrag über den 30.06. hinausging, hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub 2019 - aber eben abzüglich der 7/12 Elternzeit. Und ja, du bist seit 01.08.2019 nicht mehr in Elternzeit, sondern Hausfrau. Arbeitssuchend melden bzw. ALG beziehen kannst du aber nur, wenn du auch arbeitsfähig bist, sprich: eine Kinderbetreuung vorhanden ist. Ansonsten seid ihr (du und dein Partner) für euren Lebensunterhalt verantwortlich.


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