Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 9jährige Kinder (sie werden demnächst 10), ich habe zwar während der Erziehungszeit gearbeitet, aber die letzten 6 Jahre nicht in die Rentenkasse eingezahlt, davor allerdings viele Jahre. Ist es korrekt, dass ich mich spätestens vor dem 10. Geburtstag der Kinder arbeitssuchend melden muss, damit meine Rentenpunkte weiter gerechnet werden? Danke und Grüße, dani
Halo, lesen Sie mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/gesetzliche_rente.htm Da steht alles, was Sie brauchen! Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt