Mitglied inaktiv
Hallo, derzeit bin ich noch bis einschließlich Nov. 06 im 3-jährigen Erziehungsurlaub. Das Arbeitsverhältnis werde ich fristgerecht zum Nov. kündigen. Meine Fragen nun: - bekomme ich ab dem ersten Tag Arbeitslosengeld oder falle ich in die Arbeitslosengeldsperre - Anfang des Jahres (April)kommt unser 2-tes Kind zur Welt. Während des jetzigen Erziehungsurlaubes werden Rentenbeiträge in die Rentenkasse bezahlt ist dies auch beim zweiten Kind für 3 Jahre der Fall, obwohl ich im Vorfeld keiner Beschäftigung nachging sondern arbeitslos war -welches Gehalt/Betrag steht für die Berechnung des ab 07 gezahlte Elterngeld in meines Fall zugrunde? Herzlichen Dank P.S. ist es in meines Fall sinnvoll den Arbeitgeber um eine freiwillige verlängerung des Erziehungsurlaubes zu bitten?
Hallo, je nach Grund der Kü. bekommen Sie eine Sperre, ansonsten nur 300 € Elterngeld, es werden immer 3 J. für die Rentenkasse angerechnet. Wenn Sie den EU verlängern bekommen Sie Mutterschaftsgeld von der KK (bis zu 13 €/Tag) Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot