Mitglied inaktiv
Hallo, ich arbeite aktuell in Teilzeit (20 Std.) und bin jetzt wieder in Mutterschutz. Nach der Geburt meines 2.Kindes möchte ich gerne nach einem Jahr wieder mit 20 Stunden zu arbeiten beginnen. Ist es vorteilhaft, wenn ich dennoch 2 Jahre Elternzeit beantrage und das 2.Jahr aus der Elternzeit heraus arbeite? Zum einen wegen einem besseren Kündigungsschutz, zum anderen erhalte ich dann nicht auch höhere Rentenansprüche? Oder werden für jedes Kind immer 3 Jahre angerechnet? Maiglocke
Hallo, immer drei Jahre! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Für jedes Kind gibt es 3 Jahre Rentenansprüche, egal ob man arbeitet oder nicht Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss